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GKV-Schätzerkreis zu Zusatzbeiträgen
Kassenbeiträge könnten 2020 leicht steigen
Im GKV-Schätzerkreis ist man sich nicht einig, wie sich die Ausgaben der Krankenkassen 2019 und 2020 entwickeln werden. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit höheren Ausgaben als das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt. Sicher sind sich nach ihren Berechnungen aber beide Seiten: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird im kommenden Jahr steigen – um 0,2 oder 0,3 Prozentpunkte.
Am vergangenen Freitag hat der GKV-Schätzerkreis getagt – er besteht aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesversicherungsamtes (BVA) und des GKV-Spitzenverbandes. Seine alljährliche Aufgabe ist es, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu prognostizieren.
Auf dieser Grundlage kann das BMG dann den durchschnittlichen Zusatzbeitrag festsetzen. In diesem Jahr gelang dem Gremium diese Prognose aber nur im Hinblick auf die Einnahmen einvernehmlich. Dagegen gingen die Einschätzungen zur Ausgabenentwicklung im laufenden und im kommenden Jahr auseinander.
Schätzergebnis 2019
Für 2019 geht der Schätzerkreis von Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 231,9 Milliarden Euro aus. Dabei wurde der Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 231,1 Milliarden Euro.
Was die Ausgaben betrifft, gehen BMG und BVA von 245,7 Milliarden Euro aus, während der GKV-Spitzenverband Ausgaben von 246,0 Milliarden Euro erwartet.
Schätzergebnis 2020
Für das Jahr 2020 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 240,3 Milliarden Euro, einschließlich des Bundeszuschusses von 14,5 Milliarden Euro und abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Hierbei ist eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 225 Millionen Euro berücksichtigt.
Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach Schätzung des BMG und des BVA bei 256,8 Milliarden Euro liegen. Der GKV-Spitzenverband erwartet hingegen Ausgaben in Höhe von 258,6 Milliarden Euro.
Was heißt das für den Zusatzbeitrag?
Rechnerisch ergibt sich aus den Schätzergebnissen des BMG und des BVA für das Jahr 2020 eine Erhöhung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von derzeit 0,9 Prozent um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Geht man mit dem GKV-Spitzenverbande, müsste der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent angehoben werden. Veränderungen bei den Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen werden bei dieser Schätzung übrigens nicht berücksichtigt.
Nun ist das BMG wieder am Zug: Es wertet die Ergebnisse des Schätzerkreises aus und wird dann den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2020 festlegen. Bis zum 1. November 2019 gibt es ihn im Bundesanzeiger bekannt.
Wie hoch der Zusatzbeitrag am Ende wirklich ist, legt jede Kasse selbst fest. Seit diesem Jahr wird dieser Beitrag – ebenso wie der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Zuvor mussten die Versicherten ihn allein schultern.
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