Erlaubt oder nicht?

Melatonin in Nahrungsergänzungsmitteln

Stuttgart - 22.10.2019, 17:54 Uhr

LED emittieren in der Regel viel Blaulicht, das kann den Melatoninspiegel senken und am Abend wach halten. Könnten Nahrungsergänzungsmittel helfen? Wenn ja, handelt es sich dann nicht um Arzneimittel? (c / Foto: reewungjunerr / stock.adobe.com) 

LED emittieren in der Regel viel Blaulicht, das kann den Melatoninspiegel senken und am Abend wach halten. Könnten Nahrungsergänzungsmittel helfen? Wenn ja, handelt es sich dann nicht um Arzneimittel? (c / Foto: reewungjunerr / stock.adobe.com) 


Juristisches Hin und Her um pharmakologische Wirkung

Jedoch sei das Verwaltungsgericht München diesen Ausführungen in einem Urteil vom 17. Oktober 2018 unter Bezugnahme auf die im Verfahren von der Klägerseite vorgelegten Sachverständigengutachten nicht gefolgt: „Der Nachweis einer relevanten pharmakologischen, die Arzneimitteleigenschaft und damit die Zulassungspflicht begründenden Wirkung, wird hier verneint.“

Konkret ist im Urteil (VG München, Urteil v. 17.10.2018 – M 18 K 15.4632) zu lesen:

Das Gericht sieht somit den Nachweis einer hinreichenden pharmakologischen Wirkung der streitgegenständlichen Produkte für nicht gegeben an und „schließt sich insoweit der aktuellen wohl überwiegenden Rechtsprechung zu melatoninhaltigen Lebensmitteln an (vgl. LG München, Urt. vom 26.4.2016 - 33 O 5198/14; LG Berlin, Urt. vom 11.6.2018 - 101 O 31/14 - jeweils den Parteien bekannt, unveröffentlicht)“, heißt es in dem Urteil. Die entgegenstehenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. April 2017 (Az.: 7 K 3110/14) sowie des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2014 (Az.: 36 O 23/14) überzeugen das Gericht nicht und seien auch mit Rechtsmitteln angegriffen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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