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Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Lunapharm-Geschäftsführerin
Knapp 900.000 Euro bei Lunapharm vorläufig gesichert
Die Staatsanwaltschaft geht nunmehr von folgendem Sachverhalt aus: Nachdem im Frühjahr 2017 bekannt wurde, dass die besagte griechische Lieferantin über keine Großhandelserlaubnis verfügte und Lunapharm daher gar nicht beliefern durfte, teilte die angeschuldigte Geschäftsführerin dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit mit, dass ihr Unternehmen keine weiteren Medikamente von dieser Lieferantin beziehen werde. „Tatsächlich waren die Angeschuldigten jedoch nicht bereit, die Lieferbeziehung zwischen ihren Unternehmen auszusetzen oder gar zu beenden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Vielmehr hätten sie die bestehende Handelsbeziehung fortgesetzt: Zwischen dem 23. Mai 2017 und dem 20. Juli 2018 seien Arzneimittel im Gesamtwert von 1,1 Millionen Euro durch die griechische Apotheke an Lunapharm geliefert worden. „Den tatsächlichen Vertriebsweg verschleierten sie dabei durch Rechnungen und Lieferscheine eines in den Lieferweg gar nicht eingebundenen zyprischen Arzneimittelgroßhändlers.“ Den überwiegenden Teil der auf diese Weise erhaltenen Ware habe Lunapharm bis Juli 2018 mit Gewinn an Kunden weiterveräußert. Insgesamt wurden bei Lunapharm 890.790,81 Euro vorläufig gesichert.
Lunapharm-Geschäftsführerin: Stets beanstandungsfreie Ware geliefert
Krautz-Zeitel bestreitet weiterhin, dass nicht erlaubte Vertriebswege verschleiert worden seien und betont, stets beanstandungsfreie Originalware geliefert zu haben. Klaus Kocks, der die Lunapharm-Geschäftsführerin in der Medienarbeit unterstützt, betonte gegenüber DAZ.online, dass die jetzt angeklagten Fälle nur Arzneimittel betreffen, die von der zypriotischen Firma Gnomon bezogen wurden.
Es handele sich um ein Großhandelsunternehmen mit allen relevanten Genehmigungen (Großhandelsgenehmigung) samt Eintrag in der europäischen Datenbank. „Die Gültigkeit dieser Genehmigungen haben wir uns in Absprache mit dem LAVG zuvor schriftlich bestätigen lassen“, sagt auch Krautz-Zeitel. Der Inhaber von Gnomon, gegen den die Staatsanwaltschaft zunächst auch ermittelt hat, ist mittlerweile zum Kronzeugen im Strafprozess geworden. Der Prozess dürfte spannend werden. Über die Zulassung der Anklage und Eröffnung einer Hauptverhandlung muss nun das Landgericht Potsdam entscheiden.
2 Kommentare
Die Lunapharm-Relativierungs-Maschinerie
von Pharmixx am 24.10.2019 um 9:19 Uhr
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Lunapharm
von Gunter Kowalski am 23.10.2019 um 17:14 Uhr
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