Anhörung im Gesundheitsausschuss

ABDA verteidigt Apotheken-Impfungen und Wiederholungsrezepte im Bundestag

Berlin - 24.10.2019, 12:45 Uhr

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die ABDA die geplanten Wiederholungsrezepte und Apotheken-Impfungen verteidigt. Das Ärztelager ist wiederum nicht erfreut. (m / Foto: imago images / epd)

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die ABDA die geplanten Wiederholungsrezepte und Apotheken-Impfungen verteidigt. Das Ärztelager ist wiederum nicht erfreut. (m / Foto: imago images / epd)


Mit dem Masernschutzgesetz will die Große Koalition zwei Neuregelungen im Apothekenmarkt umsetzen, die eigentlich im Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen waren: Modellvorhaben zu Grippe-Impfungen in Apotheken und Wiederholungsrezepte. Am gestrigen Mittwoch fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Masernschutzgesetz statt. Dabei verteidigte die ABDA die beiden Vorschläge und erhielt teils Unterstützung von der STIKO. Die Bundesärztekammer allerdings sprach sich gegen solche zusätzlichen Kompetenzen der Apotheker aus.

Sollten Apotheker (zunächst in Modellvorhaben) Grippe-Impfungen verabreichen dürfen? Wenn ja, unter welchen Umständen? Und sollte es Ärzten ermöglicht werden, Chronikern sogenannte Wiederholungsrezepte auszustellen, mit denen die Patienten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehrfach in der Apotheke ihre Arzneimittel abholen können? Die Bundesregierung beschloss beide Maßnahmen mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz Mitte Juli. (Hier lesen Sie mehr über beide geplanten Regelungen.) Die Apothekenreform hängt wegen des umstrittenen Rx-Boni-Verbots allerdings in der EU-Kommission fest. Und so entschlossen sich die Regierungsfraktionen dazu, diese beiden Regelungen aus der Apothekenreform ins Masernschutzgesetz auszugliedern.

ABDA-Pharmaziechefin Eckert-Lill verweist auf Erfahrungen aus anderen Ländern

Und so wurden die Wiederholungsrezepte und die Modellvorhaben zu Grippe-Impfungen gemeinsam mit den anderen Ideen im Masernschutzgesetz am gestrigen Mittwoch im Bundestag des Gesundheitsausschusses im Rahmen einer öffentlichen Anhörung besprochen. Die Pharmazie-Geschäftsführerin der ABDA, Dr. Christiane Eckert-Lill, widmete sich nach einer Frage aus der Unionsfraktion zunächst den Modellvorhaben zu Grippe-Impfungen. Sie verwies auf die Ziele des Europäischen Rates, gerade bei älteren Menschen eine Durchimpfungsrate von mindestens 75 Prozent zu erreichen. „Wir liegen im Bundesdurchschnitt derzeit bei etwa 50 Prozent. Bayern und Baden-Württemberg (…) haben eine Durchimpfungsquote von etwa 20 Prozent.“

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Die ABDA-Apothekerin erklärte gegenüber dem Ausschuss auch, dass in „mindestens 18 Ländern“ weltweit schon umfangreiche Erfahrungen mit impfenden Apothekern gesammelt werden. Neben der Grippe-Impfung könnten Apotheker in einzelnen Ländern unter anderem auch gegen Pneumokokken, HPV oder MMR impfen. Eckert-Lills Kommentar: „Das ist schon eine ganze Palette, so weit möchte ich jetzt nicht gehen.“ Was die Grippe-Impfungen in Apotheken betrifft, lieferte sie allerdings die folgenden Daten: „In Frankreich wurden in vier Testregionen in zwei Saisons über 900.000 Menschen gegen Grippe geimpft. Im vergangenen Jahr in UK 1,3 Millionen und in Irland etwa 115.000 Menschen.“ Ihr Fazit daher: Die Maßnahmen im Entwurf seien sinnvoll und angemessen. Der STIKO-Vertreter unterstützte das Vorhaben ebenfalls. Es gehe um die „Absenkung der Hürden und damit der Impfhindernisse“. Mit dem Vorhaben würden „gezielte Maßnahmen“ eingeführt, um diese Hürden zu überwinden.

Nachbesserungsbedarf an zwei Stellen

An zwei Stellen hat die ABDA-Apothekerin allerdings auch Änderungswünsche vorgebracht: Erstens geht es der ABDA darum, die Modellvorhaben möglichst groß anzulegen. Eckert-Lill erklärte: „Um aussagefähige Zahlen zu haben, brauchen sie auch ein aussagefähiges Kollektiv an Apotheken, die an einem Modellvorhaben teilnehmen, damit auch ausreichend viele Patienten teilnehmen. (…).“ Konkret geht es ihr um eine Regelung im Gesetzentwurf, nach der „Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene“ solche Verträge abschließen dürfen. Der neu gegründete Verband der innovativen Apotheker (via) hatte sich auch schon für eine Teilnahme interessiert. Die ABDA will hingegen wohl erreichen, dass die Modellvorhaben nur in größeren Projekten der Landesapothekerverbände vereinbart werden. Außerdem forderte Eckert-Lill, dass auch die Landesapothekerkammern in die Impf-Schulungen für Apotheker eingebunden werden, die im Entwurf vorgesehen sind.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Impfen

von Uwe Hansmann am 24.10.2019 um 18:43 Uhr

Ich zitiere aus dem Vortrag von Dr.Bauer in MV:

„Wenn die Leistungen zu einem neuen Standbein für die Apotheken werden sollen, müssen sie sich selbst rechnen, alle Kosten tragen und einen Gewinn abwerfen.“

Beim Impfen kommen die vom Kollegen Meinhardt angesprochenen Punkte hinzu. Das Haftungsthema steht dabei sicher ganz oben.

Zudem müssen zunächst Mitarbeiter qualifiziert werden, etc. etc.

Also: Bei allen richtigen Begründungen seitens der geschätzten Frau Dr.Eckhardt-Lill wird hier Sand in die Apothekeraugen gestreut. Unter den jetzigen Kautelen ist das nicht durchführbar.

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Impfen in der Apotheke

von Stefan Meinhardt am 24.10.2019 um 17:23 Uhr

Wer macht mal bitte eine representative Umfrage in den vor Ort Apotheken zu diesem Thema. Wenn möglich mit den richtigen Fakten. Wer den Gestzentwurf gelesen und verstanden hat sieht doch, daß die Leistung aus dem vorhandenen Topf bezahlt wird. Also werden Apotheken weniger pro Impfung bekommen als die Ärzte. Und die wenigsten Apotheken sind räumlich und personell in der Lage zu impfen. Das heißt: Wer Impfen will muß in Vorleistung gehen. Ich erwarte von der ABDA zuerst eine Berechnung, wie hoch die Kosten pro Apotheke sind, wenn eine Impfung nach den Vorgaben der ApoBO gemacht wird, also Erweiterung des QM, Anforderungen an den Impfraum, Folgekosten daraus ( Toilettenpflicht?), Barrierefreiheit, Versicherungsschutz - da braucht jeder der Impfen soll seine eigene Versicherung-, Personalschulung, Dokumentation) . Das sind doch bei uns alles zusätzliche Kosten, die ein Arzt eben nicht hat, weil sie durch seine tägliche Arbeit schon bei der Praxisgründung erfasst werden. Ich denke, daß wir bei der Abstimmung ein klassisches Ost- West Gefälle hätten......

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Wer stoppt den Wahnsinn?

von Richi am 24.10.2019 um 16:14 Uhr

Wie können wir endlich den Wahnsinn der Deligierten stoppen. Die ABDA heißt Standesvertretung. Im Moment habe ich das Gefühl die Vertretung merkt nicht was der Stand will. Also von Vertretung kann keine Rede sein.
Bitte sprecht doch mal an, was wir Apotheker wirklich wollen! Impfen spielt da keine Rolle!!!

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Die ABDA kann abdanken

von Karl Friedrich Müller am 24.10.2019 um 14:40 Uhr

Hätte sich mal die ABDA so in Zeug gelegt für das RxVV, dann wären die Aktivitäten von DocMorris wie Apotheke Adhoc berichtet, nicht möglich. Hier werden Tatsachen geschaffen, die uns strickt ins Verderben führen.
Dienstleistungen (haha) werden schon besetzt und werden uns nicht helfen. Auch keine Impfung,
Ignoranz, Verblendung, Nichtstun der ABDA haben uns in diese Sackgasse geführt.
Die ABDA und der DAV seien überrascht. Tiefschlaf?
Haften diese Organisationen für ihre Klüngelei mit Spahn? Und für den Verrat an uns?
Es geht alles sehr viel schneller, als oben gedacht (oder von uns). Wieviel Zeit bleibt, um sein (restliches) Vermögen zu retten und den Laden dicht zu machen?
Die normalo Apotheke ist Geschichte. Da helfen auch ein paar APPs nicht weiter.

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AW: Die ABDA kann abdanken

von Conny am 24.10.2019 um 15:22 Uhr

Wie oft wurde ich zensiert, weil ich Schmidt und die unfähige Abda kritisiert habe. Heute muss doch der dümmste Delegierte gemerkt haben was gespielt wird.

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