St. Martins-Apotheke

Apothekeninhaber setzt auf Eilantrag

Stuttgart - 24.10.2019, 13:59 Uhr

Defekturen aus der St. Martins-Apotheke wurden aufgrund einer fehlerhaften Dosierung der Inhaltsstoffe als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Die Produkte wurden unter anderem in blauen Plastikdosen mit Deckel und gelber Etikettierung an den Verbraucher abgegeben. ( r / Foto: Landratsamt Günzburg) 

Defekturen aus der St. Martins-Apotheke wurden aufgrund einer fehlerhaften Dosierung der Inhaltsstoffe als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Die Produkte wurden unter anderem in blauen Plastikdosen mit Deckel und gelber Etikettierung an den Verbraucher abgegeben. ( r / Foto: Landratsamt Günzburg)
 


DAZ.online hatte bereits vergangenen Freitag berichtet, dass das Landratsamt Günzburg die sofortige Schließung der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach angeordnet hat. Dabei ging es um die dort vorgefundenen Herstellungsbedingungen. Wegen einer sechswöchigen Abwicklungsfrist nach Zugang des Bescheids rechnete das Landratsamt aber bereits mit einem baldigen Eilantrag des Apothekeninhabers gegen die angeordnete Schließung – und jener wird nun offenbar gerade ausgearbeitet.

Kunden der St. Martins Apotheke und Rathaus Apotheke aus Jettingen-Scheppach sowie der Stauden-Apotheke aus Langenneufnach sollen seit dem 3. September 2019 noch vorhandene, in den Apotheken selbst hergestellte (Defektur-) Arzneimittel bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgeben und nicht mehr einnehmen. Der Grund: Dort hergestellte und vertriebene Nahrungsergänzungsmittel werden aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft, die strafrechtlichen Ermittlungen laufen noch.

Von dieser Warnung aus dem September waren ausdrücklich keine Fertigarzneimittel betroffen. Dennoch berichtete die Augsburger Allgemeine am vergangenen Donnerstag, dass die St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach nach derzeitigem Stand komplett schließen muss – also nicht nur keine Rezeptur oder Defektur mehr betreiben darf.

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Ein Sprecher des Landratsamts Günzburg erklärte DAZ.online daraufhin, dass der Apothekeninhaber zwar Klage gegen den entsprechenden Bescheid erhoben habe, sodass das Verwaltungsgericht nun über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Betriebserlaubnis und damit der Schließung der Apotheke zu entscheiden hat. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Apotheke nach einer sechswöchigen Abwicklungsfrist ab Erhalt des Bescheids (25. September 2019) zunächst schließen muss. Die Klage des Apothekers habe im konkreten Fall nämlich keine aufschiebende Wirkung, erklärte der Sprecher des Landratsamts. Weil ein besonderes öffentliches Interesse bestehe, sei eine sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet worden.

Das Landratsamt rechnete jedoch bereits am vergangenen Donnerstag mit einem baldigen Eilantrag des Apothekers gegen den Sofortvollzug. Und so berichtet die Augsburger Allgemeine am heutigen Donnerstag, dass der Apotheken-Inhaber der St. Martins Apotheke nun auf einen Eilantrag baue.

St. Martins-Apotheke geht in Betriebsurlaub

Eigentlich hätte die St. Martins-Apotheke nach dem 24. Oktober bereits in den Betriebsurlaub gehen und danach nicht mehr aufmachen sollen, schreibt die Augsburger Allgemeine weiter. „Jetzt tritt der Apotheker seinen bereits bei der zuständigen Kammer angemeldeten Betriebsurlaub vom 28. bis 31. Oktober an“, heißt es. Dem Vernehmen nach werde die Apotheke danach aber wieder geöffnet.

Das dürfe allerdings nur der Fall sein, wenn das Gericht dem geplanten Eilantrag des Apotheken-Inhabers stattgibt – er soll in der kommenden Woche beim Gericht eingehen, schreibt die Augsburger Allgemeine. „Wir sitzen intensiv über den Schriftsätzen“, wird der Anwalt des Apotheken-Inhabers zitiert.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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