Rx-Versandverbot

Petitionsausschuss lädt Bühler in den Bundestag ein

Stuttgart - 24.10.2019, 15:50 Uhr

Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler darf im Petitionsausschuss des Bundestages sein Anliegen präsentieren: das Rx-Versandverbot. (s / Foto: Bühler)

Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler darf im Petitionsausschuss des Bundestages sein Anliegen präsentieren: das Rx-Versandverbot. (s / Foto: Bühler)


Während der Gesetzesentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz festhängt, kommt neue Bewegung in die Petition für ein Rx-Versandverbot des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler. Inzwischen konnte Bühler den bisherigen Petitionsrekord nicht nur brechen, sondern mehr als verdoppeln. Außerdem erhielt der 20-Jährige die offizielle Einladung, sein Anliegen in einer öffentlichen Sitzung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen. Doch dieser Termin wird wohl erst im kommenden Jahr stattfinden.

402.693 Menschen, so lautete am 9. September 2019 der vorläufige Endstand der Auszählung, haben im Sommer die E-Petition des 20-jährigen Karlsruhers Benedikt Bühler beim Bundestag unterstützt. In der Petition fordern er und die Unterstützer die Umsetzung des Rx-Versandverbots. Doch genauso ruhig, wie es derzeit um das Apotheke-Stärkungsgesetz ist, war es auch still geworden um die Petition des Pharmaziestudenten – bis heute. Denn am heutigen Donnerstag wurde die Zahl der Offline-Mitzeichner vom Petitionsausschuss noch einmal nach oben korrigiert, auf 402.719. Damit gibt es nun online und offline insgesamt 413.473 Unterstützer.

Wie kommt es zu dieser Erhöhung?

In den vergangenen Wochen war der Petitionsausschuss damit beschäftigt, die eingereichten Unterschriftenbögen zu sichten und zu zählen. Viele Apotheken hatten ihre Bögen auch per Fax oder elektronisch eingesendet – diese Apotheken bat der Bundestag kürzlich um die Original-Bögen. Derzeit beschäftigen sich sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Eingabe mit Bühlers Petition.

Bühler erklärte DAZ.online, dass die Verifizierung der Unterschriften nach Angaben des Petitionsausschusses wie folgt abläuft: Ein großer Teil der Kartons mit Unterschriften, die Bühler eingereicht hatte, wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genauestens durchgesehen und gezählt. Aus diesem großen Teil wurde eine Fehlerquote errechnet, anhand derer die restlichen Unterschriften hochgerechnet wurden. In den letzten Wochen wurden Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Unterschriftenlisten elektronisch oder per Fax eingereicht hatten vom Petitionsausschuss aufgefordert, die Listen im Original nachzureichen. Diese trudelten nach und nach in Berlin ein und wurden hinzugezählt. Heute wurde dann ein neuer, nach wie vor nicht endgültiger Stand der Offline-Mitzeichner auf der Internetseite der Petition des Deutschen Bundestags veröffentlicht.

Bühler-Petition ist nun Leitpetition

Da die Petition des Pharmaziestudenten Bühler die einzige Petition ist, die im Zusammenhang mit einem Rx-Versandverbot das Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreicht hat, wurde sie zur sogenannten Leitpetition ernannt. Auf die Anzahl der Mitzeichnungen hat dieser neue Status jedoch keine Auswirkungen, so ein Sprecher des Petitionsausschusses. Die anderen Petitionen zum Thema, die nun als sogenannte „Mehrfachpetitionen“ geführt werden, haben ihre eigenen Mitzeichnungszahlen, die nicht in Bühlers Petition eingerechnet werden. Die Petenten der Mehrfachpetitionen bekommen nach Abschluss des Petitionsverfahrens den Endbescheid der Entscheidung von Bühler zugesandt. Die Unterschriften der untergeordneten Petitionen werden dann, nach Abschluss des Verfahrens, zusammengefasst und extra ausgewiesen.

Einladung zum Anhörungstermin

Am gestrigen Mittwoch erhielt Bühler nun auch die Einladung, sein Anliegen in einer öffentlichen Sitzung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen. Der Student erklärte gegenüber DAZ.online, dass die Anhörung in diesem Jahr aus terminlichen Gründen nicht mehr stattfinden wird. Die Termine für die nächsten öffentlichen Sitzungen im Petitionsausschuss für das Jahr 2020 werden erst noch festgelegt. Vermutlich werde die Anhörung jedoch im Januar oder Februar stattfinden. Nach der Anhörung kann der Ausschuss das Anliegen beraten und der Bundesregierung eine Empfehlung ausstellen, die sie aber nicht umsetzen muss. Der Student kündigte an, dass er bei der Sitzung Anfang nächsten Jahres vom Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas unterstützt werde. Bühler dazu: „Ich bin der Noweda sehr dankbar, dass sie mir diese Hilfe ermöglicht, um einen Rechtsbeistand zu haben, der auf diesem Gebiet einer der Besten ist und dementsprechend auf Fragen im Ausschuss antworten kann.“

Welchen Einfluss kann Bühlers Petition auf das Apotheken-Stärkungsgesetz haben?

Nach wie vor gibt es kein klares Zeichen aus Brüssel dazu, was die EU-Kommission von dem Plan der Bundesregierung hält, die Rx-Preisbindung für den GKV-Bereich vom Arzneimittel- ins Sozialrecht zu überführen. Deswegen stockt derzeit das Apotheken-Stärkungsgesetz. Doch erst wenn es eine solche schriftliche Einschätzung aus Brüssel gibt, soll das parlamentarische Verfahren beginnen – das hatte Minister Jens Spahn auf dem Deutschen Apothekertag angekündigt. Die Regierungsfraktionen hatten das Vorhaben daher aus dem Terminkalender des Bundestages vorerst gestrichen und einzelne Teile des Gesetzes auf andere Vorhaben verteilt.

Da sich die EU-Kommission wohl erst im Dezember neu zusammensetzt, dürfte mit einer Stellungnahme aus Brüssel vermutlich erst Anfang nächsten Jahres zu rechnen sein. Sollte das Rx-Boni-Verbot von der EU-Kommission abgelehnt werden, was nicht unwahrscheinlich ist, könnte das Rx-Versandverbot auch in der Großen Koalition wieder auf den Tisch kommen – schließlich steht es im Koalitionsvertrag. Spahn hat dann nur noch wenige Optionen: Die (Teil-)Liberalisierung der Rx-Preisbindung, die er in seiner Fraktion wohl eher nicht durchbringen könnte, die Umsetzung eines Rx-Versandverbotes oder die Einstellung des Gesetzgebungsverfahrens.

Erfolgreichste Online-Petition aller Zeiten 

Die Anzahl der eingesammelten Unterschriften ist nicht zu unterschätzen. Seit 2007 gibt es Online-Petitionen beim Bundestag, vorher waren nur haptische Unterschriftensammlungen möglich. Mit der Einführung der E-Petition beim Bundestag ist die Zahl der Petitionsteilnehmer aber deutlich angestiegen. Das nötige Quorum von 50.000 haben seit 2007 erst 26 Petenten erreicht, Bühler ist der 27. Die Rekordzahl an Unterschriften hatte bislang eine Petition zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), in der sich Heilberufler gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetz aussprachen. Rund 203.000 Bundesbürger unterschrieben das Anliegen im vergangenen Jahr. Zudem ist der Pharmaziestudent mit 20 Jahren der jüngste Petent in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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