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Google am Pranger
Zahlreiche Online-Suchen führen zu gefälschten Arzneimitteln
Neue Untersuchungen zeigen, dass Online-Recherchen nach Arzneimitteln bevorzugt zu gefälschten Präparaten führen und damit die Verbraucher erhöhten Risiken aussetzen. Suchmaschinen wie Google weigern sich jedoch, solche Websites in ihren Suchergebnissen zu entfernen, wie der Markenschutz-Anbieter Incopro feststellt.
Der Markenschutz-Anbieter Incopro hat die Online-Listings von Suchmaschinen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit analysiert, dabei auf Produktfälschungen zu stoßen. Unter die Lupe genommen wurden fünf Sektoren, darunter Pharma mit dem Schwerpunkt Antibiotika, Automotive mit Fokus auf Airbags, Kinderprodukte mit Schwerpunkt auf Zahnungshilfsmittel, Küchen-und Haushaltgeräte mit Konzentration auf Wasserfilter und Sicherheitsausrüstung mit Fahrradhelmen im Fokus.
Mutmaßlich rechtswidrige Websites meist ganz obenan
Incopro fand heraus, dass bis zu 60 Prozent der von Suchmaschinen ausgegebenen Ergebnisse sich auf Websites und andere Online-Standorte mit Produkten beziehen, die entweder gefälscht sind oder anderweitig geistiges Eigentum verletzen. Etwa 47 Prozent des Datenverkehrs zu diesen Websites stammten von Verbrauchern, die Keywords mit einer Marke oder einem bestimmten Produkt beinhalteten. 26 Prozent der potenziell rechtswidrigen Seiten erschienen in den ersten drei Suchergebnissen. Studien haben gezeigt, dass dort die Mehrheit der Besucher hingeht. Im Bereich Pharma betrafen bei der Suche nach dem Antibiotikum Bactrim® (Trimethoprim/Sulfamethoxazol) sechs von zehn der ersten Google-Suchergebnisse mutmaßlich rechtswidrige Websites.
Fälscher auf Suchmaschinen angewiesen
„Obwohl die Möglichkeit, verschreibungspflichtige Produkte online zu kaufen, den Verbrauchern den Zugang zur Beschaffung wichtiger Arzneimittel erleichtert, sind die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Sicherheit von größter Bedeutung", erklärte Simon Baggs, Vorstandsvorsitzender und Mitbegründer von Incopro. „Besonders bedenklich ist, dass potenziell rechtsverletzende pharmazeutische Websites am meisten auf Ergebnisse von Suchmaschinen angewiesen sind, um den Traffic auf ihre Seiten zu lenken.“
Suchmaschinen legen sich quer
Das Unternehmen ruft die Suchmaschinen-Betreiber nun dazu auf, bei der De-Indexierung und Bekämpfung von Verkäufern von Fälschungen, die in ihren Ergebnissen auftauchen, mehr zu tun. Dabei stellt Incopro besonders Google an den Pranger. Wenn Google mitgeteilt werde, dass es Suchergebnisse für eine Webpage oder Website indexiert habe und ausgebe, die gefälschte Produkte verkauft, würden keine Maßnahmen ergriffen, so der Vorwurf der Markenschützer. Mit Urheberrechtsverletzungen gehe die Suchmaschine durchaus anders um. So entferne Google auf dieser Grundlage Millionen von URLs, wenn ihm entsprechendes bekannt werde. Im Gegensatz zu anderen „Tech-Giganten“ wie Facebook, Instagram, eBay und Amazon handele das Unternehmen jedoch nicht, wenn ihm mitgeteilt werde, dass eine URL dem Verkauf von Fälschungen gewidmet sei, bei denen Markenrechte verletzt würden. Incopro zitiert aus seiner jüngsten Korrespondenz mit Google. Darin heißt es: „Google de-indexiert nach einer Aufforderung aus Markenrechtsgründen derzeit keine URLs oder Websites aus seinem Websearch-Index".
Anders als Hosting-Plattformen
Die Suchmaschine stütze sich bei dieser Weigerung auf die Tatsache, dass das Gesetz derzeit zwischen Plattformen unterscheide, die Informationen hosten, und Suchmaschinen, die dies nicht tun. Hosting-Plattformen wie Facebook, Amazon und eBay seien vor jeglicher Haftung für Schäden durch IP-Verletzungen auf ihren Plattformen geschützt, bis sie über den verletzenden Artikel oder das Angebot informiert werden, erläutert Incopro. Wenn eine Plattform über eine Fälschung informiert werde und nichts unternehme, könne sie von betroffenen Rechteinhaber auf Schadenersatz verklagt werden. Die meisten Hosting-Plattformen ergriffen daher schnell Maßnahmen, um solche Angebote zu entfernen.
Im Gegensatz dazu würden Suchmaschinen in der Regel nicht als Hosting-Plattformen verstanden. Sie verträten deshalb die Ansicht, dass sie nichts zu unternehmen brauchten, wenn sie über eine markenverletzende Website informiert würden, die in ihren Suchergebnissen indexiert seien. Stattdessen verlangten sie vom Rechteinhaber rechtliche Schritte gegen die gefälschte Website, um eine Anordnung zu erwirken, die das auch das Entfernen von Indexierungen abdecke. Dieser Prozess sei jedoch langsam, kostspielig und für die große Anzahl der betroffenen Marken und Verbraucher nicht „skalierbar“.
Google gibt sich uneinsichtig
Trotzdem hält Incopro es für möglich, dass auch Suchmaschinen stärker in die Pflicht genommen werden könnten, auch wenn sie selbst nicht haftbar seien. So sei in Kanada, Großbritannien und Frankreich in einer Reihe von Präzedenzfällen bereits festgestellt worden, dass die Gerichte Suchmaschinen unabhängig von ihrer direkten Haftung auffordern könnten, eine Website oder die Listung von Fälschungen zu entfernen. Google zeige jedoch weiterhin keine Einsicht. In einem Brief an Incopro soll der Suchmaschinenbetreiber lediglich versprochen haben, „gerichtliche Anordnungen gegen Dritte auszuwerten“, und kündigte an, sich gegen entsprechende Anordnungen zur Wehr setzen zu wollen.
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