Google am Pranger

Zahlreiche Online-Suchen führen zu gefälschten Arzneimitteln

Remagen - 25.10.2019, 10:00 Uhr

Der Markenschutz-Anbieter Incopro hat festgestellt, dass Online-Recherchen unter anderem nach Arzneimittel in vielen Fällen auf illegalen Websites landen. (s / Foto: imago images / photothek)

Der Markenschutz-Anbieter Incopro hat festgestellt, dass Online-Recherchen unter anderem nach Arzneimittel in vielen Fällen auf illegalen Websites landen. (s / Foto: imago images / photothek)


Suchmaschinen legen sich quer

Das Unternehmen ruft die Suchmaschinen-Betreiber nun dazu auf, bei der De-Indexierung und Bekämpfung von Verkäufern von Fälschungen, die in ihren Ergebnissen auftauchen, mehr zu tun. Dabei stellt Incopro besonders Google an den Pranger. Wenn Google mitgeteilt werde, dass es Suchergebnisse für eine Webpage oder Website indexiert habe und ausgebe, die gefälschte Produkte verkauft, würden keine Maßnahmen ergriffen, so der Vorwurf der Markenschützer. Mit Urheberrechtsverletzungen gehe die Suchmaschine durchaus anders um. So entferne Google auf dieser Grundlage Millionen von URLs, wenn ihm entsprechendes bekannt werde. Im Gegensatz zu anderen „Tech-Giganten“ wie Facebook, Instagram, eBay und Amazon handele das Unternehmen jedoch nicht, wenn ihm mitgeteilt werde, dass eine URL dem Verkauf von Fälschungen gewidmet sei, bei denen Markenrechte verletzt würden. Incopro zitiert aus seiner jüngsten Korrespondenz mit Google. Darin heißt es: „Google de-indexiert nach einer Aufforderung aus Markenrechtsgründen derzeit keine URLs oder Websites aus seinem Websearch-Index".

Anders als Hosting-Plattformen

Die Suchmaschine stütze sich bei dieser Weigerung auf die Tatsache, dass das Gesetz derzeit zwischen Plattformen unterscheide, die Informationen hosten, und Suchmaschinen, die dies nicht tun. Hosting-Plattformen wie Facebook, Amazon und eBay seien vor jeglicher Haftung für Schäden durch IP-Verletzungen auf ihren Plattformen geschützt, bis sie über den verletzenden Artikel oder das Angebot informiert werden, erläutert Incopro. Wenn eine Plattform über eine Fälschung informiert werde und nichts unternehme, könne sie von betroffenen Rechteinhaber auf Schadenersatz verklagt werden. Die meisten Hosting-Plattformen ergriffen daher schnell Maßnahmen, um solche Angebote zu entfernen.

Im Gegensatz dazu würden Suchmaschinen in der Regel nicht als Hosting-Plattformen verstanden. Sie verträten deshalb die Ansicht, dass sie nichts zu unternehmen brauchten, wenn sie über eine markenverletzende Website informiert würden, die in ihren Suchergebnissen indexiert seien. Stattdessen verlangten sie vom Rechteinhaber rechtliche Schritte gegen die gefälschte Website, um eine Anordnung zu erwirken, die das auch das Entfernen von Indexierungen abdecke. Dieser Prozess sei jedoch langsam, kostspielig und für die große Anzahl der betroffenen Marken und Verbraucher nicht „skalierbar“.

Google gibt sich uneinsichtig

Trotzdem hält Incopro es für möglich, dass auch Suchmaschinen stärker in die Pflicht genommen werden könnten, auch wenn sie selbst nicht haftbar seien. So sei in Kanada, Großbritannien und Frankreich in einer Reihe von Präzedenzfällen bereits festgestellt worden, dass die Gerichte Suchmaschinen unabhängig von ihrer direkten Haftung auffordern könnten, eine Website oder die Listung von Fälschungen zu entfernen. Google zeige jedoch weiterhin keine Einsicht. In einem Brief an Incopro soll der Suchmaschinenbetreiber lediglich versprochen haben, „gerichtliche Anordnungen gegen Dritte auszuwerten“, und kündigte an, sich gegen entsprechende Anordnungen zur Wehr setzen zu wollen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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