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Sinneswandel bei der ABDA: Grippeschutzimpfungen in Apotheken sind sinnvoll und angemessen. Endlich! Und im nächsten Herbst gehen die Deutschen zur Grippeimpfung in die Apotheken. E-Rezept, der Sechser im Lotto – für die Versender? Der Apothekerverband sieht’s gelassen, er hat die Hand drauf mit der Gematik. Und mit der Web-App. Bei aller Liebe zu GERDA - man sollte die digitale Power und Werbekraft anderer nicht unterschätzen. In Kraft getreten: ein Teil der Apothekenreform. Botendienst auf Kundenwunsch. Endlich! Lasst uns was draus machen, es ist eine echte Chance. Mehr Geld für den Nachtdienst gibt’s aber erst ab 2020.
21. Oktober 2019
Es ist zwar leider noch keine Konsens-Meinung innerhalb der großen AOK, aber immerhin: Der Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann, meint: „Lasst Apotheker gegen Grippe impfen!“ Die Durchimpfungsraten könnten so erhöht und viele Grippetote vermieden werden. Wegen des Widerstands der Ärzte fügte er hinzu, es sei richtig, dass die Apotheker erst mal ein Modellvorhaben starten und mit den Ärzten ein Verfahren verabreden, „um Haftungsfragen zu klären und sicherzustellen, dass die notwendigen medizinischen Standards eingehalten werden“. Mein liebes Tagebuch, das hört sich doch ganz vernünftig an. Der AOK-Bundesverband ist da noch nicht ganz so weit: Er sieht zwar die Niedrigschwelligkeit des neuen Versorgungsangebots „positiv“, aber auch noch viele Probleme. Ach ja, wir wären nicht in Deutschland, wenn es keine Probleme, Bedenken und Fragen gäbe. Aber, lassen wir doch mal die Modellprojekte auf uns zu kommen und dann wird der Widerstand mit Sicherheit bröckeln. Grippeschutzimpfungen in Apotheken können unterm Strich nur positiv sein –für alle.
22. Oktober 2019
Da haben wir lange darauf gewartet, heute tritt sie in Kraft – die Änderungsverordnung, die so allerlei Neues für den Offizinalltag mit sich bringt. Beispielsweise werden endlich der Botendienst auf Kundenwunsch und eine telefonische Beratung erlaubt – mein liebes Tagebuch, das war überfällig. Die Anforderungen an den Transport besonders temperaturempfindlicher Arzneimittel werden klarer definiert. (Versand-)Apotheken, die kühlpflichtige Arzneimittel verschicken, werden Temperaturlogger einsetzen müssen, um die Einhaltung der Temperatur nachweisen zu können. Und für Privatpatienten wird es erlaubt sein, das verordnete Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel mit identischer Wirkstärke und Packungsgröße auszutauschen, wenn ein Anwendungsgebiet übereinstimmt, die Darreichungsform austauschbar ist und der verordnende Arzt die Substitution nicht ausgeschlossen hat. Auch das war längst überfällig. Und dann das Sahnehäubchen: Die Änderungsverordnung wird uns eine höhere Notdienstpauschale und mehr Honorar für die BtM-Doku bringen – dies allerdings erst ab Januar 2020. Darüber freut sich auch unser ABDA-Präsident, allerdings mahnt er gleichzeitig den noch nicht verabschiedeten Teil der Apothekenreform an: die Herstellung der Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln. Tja, mein liebes Tagebuch, da liegt noch ein hartes Stück Arbeit vor uns. Was bei den Beratungen in der EU-Kommission herauskommen wird, steht in den Sternen. Die Zitterpartie bleibt uns erhalten.
Noch am Rande bemerkt: Eine richtig schöne neue Vorschrift zur Kennzeichnung von Rezepturen tritt auch noch Kraft und wird uns das bürokratische Leben unendlich erleichtern: Wir dürfen bei der Angabe des Verfalldatums auf Rezepturetiketten statt „verwendbar bis“ künftig die Abkürzung „verw. bis“ benutzen! Ach mein liebes Tagebuch, ich kann’s nicht fassen, wir dürfen eine kleine Abkürzung verwenden! Ist es nicht wunderschön, dass bei uns alles bis auf den letzten Punkt und das letzte Komma alles geregelt ist? Was machen wir nun bloß mit der gewonnenen Zeit?
Er hat schon so sein eigenes Weltbild von einer putzig-lieben Heidi-Apotheke auf dem Land, unser lieber Herr Bundesgesundheitsminister. Gestärkt hat er sie, sagt er, und fit gemacht, dass sie gegen den Versandhandel antreten kann. Uiuiui, wie hat er das nur gemacht? Na klar, mit ein paar Euro mehr für den Nachtdienst und für die BtM-Doku. Und dann natürlich mit einem Botendienst auf Kundenwunsch, der schneller ist als der Blitz – das schafft der Versender aus Holland nicht. Tja, mein liebes Tagebuch, und wenn wir dann noch honorierte Dienste leisten dürfen, außerdem gegen Grippe impfen und Wiederholungsrezepte beliefern dürfen (falls das mit dem Masernschutzgesetz so durchgeht), dann kann unsere Heimat-Apotheke doch wirklich nichts mehr erschüttern. Mir wird warm ums Herz, mein liebes Tagebuch, was wollen wir eigentlich noch mehr! Einen Minister, der sich so rührend um uns kümmert – den hatten wir schon lange nicht mehr. Äh, ja, war da nicht noch was? Oh ja, die Kleinigkeit von Gleichpreisigkeit steht noch aus. Sorry, liebe Apothekers, dass das mit dem Rx-Versandverbot nicht geklappt hat, aber das müsst ihr bitte verstehen: Das ist eine „zu hohe Begründungslast“ beim RxVV, das schaffen wir nicht, das kriegen wir bei der EU-Kommission nicht durch, das ist ein zu großer Markteingriff, sagen der Minister und sein Ministerium. Außerdem, ihr lieben Apothekers, ein Verbot würde die wirtschaftliche Existenz der deutschen Versender bedrohen – und das können wir doch nicht wollen, habt ein bisschen Mitleid! Und, liebe Apothekers, jetzt müsst ihr echt stark sein: Bis jetzt ist noch nicht raus, wann die EU-Kommission ihre Stellungnahme zum Rx-Boni-Verbot für die GKV-Versorgung fertigstellt, das kann noch mindestens bis Dezember und länger dauern. Mein liebes Tagebuch, nehmen wir noch das aus seinem Bekenner-Video mit: „Ich verspreche sicherlich nichts, was ich nicht halten kann.“ Das gelte auch für die „weiteren Debatten zum Versandhandel“ und dazu „wie wir faire Wettbewerbsbedingungen herstellen können“. Tja, mein liebes Tagebuch, starke Aussagen, das wissen wir, was uns blüht. Und versprochen hat er uns ja nichts. Gleichpreisigkeit ade.
23. Oktober 2019
Machen wir uns nichts vor: Für die ausländischen Versender ist das E-Rezept der Knaller! Wer da zur richtigen Zeit mit der richtigen Software, einer unkompliziert gefälligen App und den richtigen Anreizen den Fuß in der Tür hat, hat einen Sechser im Lotto. Das dürfte wohl auch DocMorris so sehen. Der Versender weiß gar nicht mehr, welche Werbewand er noch für seine E-Rezept-Botschaften zukleistern soll: „Ganz einfach normal. Das E-Rezept kommt“, knallt es einem in vielen DocMorris-Anzeigen entgegen. Die Fachärzte hat der Versender für Pilotprojekte schon an Bord geholt – und jetzt auch noch die Hausärzte: In Westfalen-Lippe sollen einige Hausärzte bereits im November digital verordnen können. Auch einige Apotheken nehmen an diesen Projekten teil. Teilnehmende Patienten kriegen einen QR-Code als E-Rezept aufs Handy gesandt, den sie dann wahlweise an DocMorris oder eine andere teilnehmende Apotheke weiterleiten können. Mannomann, da geht’s dann bald rund. Muss uns Apothekers das Angst machen? Ach was, sagt der Deutsche Apothekerverband (DAV) gelassen, der doch eigentlich seine DAV-Web-App als den einzig wahren Verordnungsweg verstanden wissen will, vergesst das DocMorris-Projekt, es ist eines von vielen Versuchsballons. Es komme nämlich darauf an, dass das E-Rezept den Gematik-Spezifikationen entspreche und in die Telematikinfrastruktur eingebunden werde. Und da sitzt der DAV wohl am längeren Hebel. Also: Solange die Gematik noch nicht die Spezifikationen definiert hat, können alle Modelle für die Katz sein. Die liebe GERDA, das Modellprojekt aus Ba-Wü beispielsweise, dürfte da aber einen kleinen Vorteil haben: Die Apotheker sind innerhalb der Gematik für das Thema E-Rezept verantwortlich und somit wohl am nächsten an der späteren Versorgungspraxis dran. Mein liebes Tagebuch, also, wir lassen GERDA arbeiten und schauen den Versendern zu, wie sie sich (vergeblich) mühen.
Es ist und bleibt der Knackpunkt in der Diskussion um die PTA-Reform: Soll die Ausbildungsdauer weiterhin bei zweieinhalb Jahren bleiben und in alten Strukturen ablaufen? Kann man auf Wissen in Chemie und auf chemisch-pharmazeutische Übungen in der Ausbildung verzichten, um Platz zu schaffen, damit moderne Inhalte auch weiterhin in zweieinhalb Jahren vermittelt werden können? Oder soll die Ausbildung doch besser drei Jahre dauern, neu strukturiert werden und auch weiterhin Zeit zur Vermittlung von Basiswissen gegeben sein zusätzlich zu modernen Inhalten. Mein liebes Tagebuch, da prallen Welten aufeinander. Auf der einen Seite die ABDA und eine AG der DPhG, die Dauer und Struktur beibehalten möchten, auf der anderen Seite Adexa, verdi und der PTA-Verband (BVpta), die allesamt die Verlängerung der Ausbildungszeit für notwendig halten. Sogar der Schulleiter des staatlichen Kreisberufsschulzentrums Ellwangen, Peter Lehle, kommt zu dem Schluss, die Ausbildungsverlängerung auf drei Jahre sei notwendig. Er schlägt einen Modellversuch mit einer dreijährigen Ausbildungszeit vor. Den Einwand von Schulen, dass eine um ein halbes Jahr längere Schulausbildung ein unlösbares Organisationsproblem für die Schulen darstelle, will er nicht gelten lassen: „Wer das nicht organisiert bekommt, der will es einfach nicht“, so Lehle. Mein liebes Tagebuch, da ist was dran. Und mal ehrlich, für einen verantwortungsvollen Beruf wie dem der PTA sind drei Jahre nicht zu viel. Jetzt liegt es an den Regierungsfraktionen, die sich dazu Gedanken machen und auch noch die Einwände des Bundesrats berücksichtigen müssen.
24. Oktober 2019
Dieser leidige Preisanker ist schon ein Ding der Extraklasse: eine mit der ärztlichen Verordnung gesetzte Preisobergrenze, die wir bei einem notwendig gewordenen Austausch von Arzneimitteln nicht überschreiten dürfen. Nur, in unserer wunderbaren Pharmawelt der Lieferengpässe und Rabattverträge kann es schon mal vorkommen, dass nur ein Arzneimittel zur Verfügung steht, das oberhalb dieser Preisgrenze liegt. Was tun? Bisher galt: Unbedingt den Doktor anrufen, er muss sein gnädiges Plazet geben, dass der Apotheker diese Preisobergrenze überschreiten darf – sagte der Deutsche Apothekerverband. Fein. Aber die Folgen gefielen den Ärzten nicht, denn die Anrufe aus den Apotheken blockierten ihre Praxistelefone. Gut so, denn das zwang die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sich mit dem GKV-Spitzenverband kurzzuschließen. Herauskam – endlich – eine Klarstellung: Kein Anruf nötig, denn das nächstpreisgünstigere Arzneimittel ist abgabefähig und der Apotheker ist verpflichtet dies zu dokumentieren. Es reiche, wenn der Apotheker das Rezept mit einem Sonderkennzeichen markiere. Die Apotheke müsse die Nicht-Verfügbarkeit allerdings weiterhin mit Defektbelegen dokumentieren und das vereinbarte Sonderkennzeichen auftragen. Mein liebes Tagebuch, es bleibt umständlich, aber der Anruf entfällt. Wie wir unsere Apothekenbürokratie lieben!
Wer hätte das gedacht, dass sich unsere gute alte ABDA mal so fürs Impfen in der Apotheke ins Zeug wirft. Noch vor nicht allzu langer Zeit wollte unsere Standesführung von dem Spahnschen Vorschlag, den Modellprojekten zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken, so rein gar nichts wissen: Wir checken Impfpässe und klären auf, basta, so hieß es. Und alles andere haben wir nicht gelernt, das können wir nicht und überhaupt, der Krach mit den Ärzten wird gar fürchterlich, tönte es aus der Berliner Zentrale. Mittlerweile alles Schnee von gestern. In der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags hörte man ganz andere Töne von der ABDA-Vertreterin: In mindestens 18 anderen Ländern weltweit impfen Apotheker bereits, und nicht nur gegen Grippe, es gibt umfangreiche Erfahrungen – und die Maßnahmen im Gesetzesentwurf, sprich die vorgesehenen Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen in Apotheken, seien sinnvoll und angemessen. Wie schön, mein liebes Tagebuch, dass dieser Sinneswandel doch noch eintrat, manchmal braucht unsere ABDA einfach ein bisschen länger. Unterstützung kam sogar von der Ständigen Impfkommission (STIKO), die auch die Absenkung der Impfhindernisse begrüßt. Die Ärzte reagierten in der Anhörung wie erwartet heftig mit den üblichen Argumenten: Impfungen seien rein ärztliche Aufgaben, es gehe nicht nur um den Pieks, es könne Nebenwirkungen und Komplikationen geben und es sei keine Entlastung der Ärzte. Also, mein liebes Tagebuch, nichts Neues von dieser Seite. Ich bin überzeugt: Die Apotheken-Modellprojekte werden kommen. Als ich just heute zum Arzt ging, um mich gegen Grippe impfen zu lassen, und im Wartezimmer zwanzig Minuten warten musste, dachte ich so bei mir: Ich freue mich aufs nächste Jahr – da mache ich einen Termin in einer Apotheke und nach drei Minuten ist’s vorbei. Anrufen, hingehen, drankommen – fertig.
Dienstleistungen, pharmazeutisch und honoriert – das soll uns Apothekers mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz noch blühen. Die einen jubeln darüber, die andern schauen da eher skeptisch. Bis jetzt weiß man noch nicht so genau, was, wie und vor allem wie viel, also, wie viel Euro sie bringen. Die Diskussionsrunde auf dem diesjährigen Apothekertag brachte da keine Erkenntnisse. Dr. Eckart Bauer, ABDA-Abteilungsleiter Wirtschaft und Soziales, wurde beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern schon ein klein klein bisschen konkreter. Klar, Dienstleistungen sind eine Chance für uns, ist er überzeugt. Der Deutsche Apothekerverband müsse sicherstellen, dass die Leistungen flächendeckend angeboten werden. Nicht jede Apotheke werde alles anbieten, aber es dürfe nicht um „Skurrilitäten“ gehen. Medikationsanalysen sei ein Thema, aber mehr sagte er zur Art der Leistungen nicht. Schon deutlicher wurde er bei der Honorarfrage: Er könne sich eine Gestaltung nach dem Vorbild des Nachtdienstfonds vorstellen. Von Punktwerten für Leistungen halte er nichts, er sprach sich für eine Entgeltung mit einem festen Betrag für jede Leistung aus. Und wie viel darf’s sein? Tja, das blieb offen, nur so viel: Es müsse so viel sein, dass sich die Leistungen selbst rechnen, zu einem neuen Standbein für die Apotheken werden, alle Kosten tragen und einen Gewinn abwerfen. Toll, mein liebes Tagebuch, bloß wie viel ist das konkret? Man darf gespannt sein, wie weit man da mit den im Gesetz vorgesehenen 150 Mio. Euro kommen wird.
25. Oktober 2019
Wie erwartet: Bei Securpharm klemmt’s. In dieser Woche haben Apotheken wieder vermehrt bei der dafür zuständigen ABDA-Tochter, der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) angerufen und über Störungen beim EU-Fälschungsschutzsystem Securpharm berichtet. Es soll offenbar vereinzelt Probleme beim Verifizierungsprozess der Arzneimittelpackungen gegeben haben. Während die nationalen Systeme in den Ländern laufen, soll es wohl, so die NGDA, auf EU-Ebene (beim „EU-Hub“) Abweichungen vom Normalbetrieb gegeben haben, die sich auch auf Deutschland ausgewirkt haben sollen. Mein liebes Tagebuch, es ist und bleibt ein Mammutprojekt, es wäre ein Wunder, gäbe es keine Störungen.
7 Kommentare
Umgeben von führenden Theoretikern
von Thomas Kerlag am 27.10.2019 um 18:57 Uhr
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Schlagzeilen
von Karl Friedrich Müller am 27.10.2019 um 13:44 Uhr
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AW: Schlagzeilen
von Anita Peter am 27.10.2019 um 14:26 Uhr
AW: Schlagzeilen oder wie die Welt sich im Detail verliert
von Bernd Jas am 27.10.2019 um 19:24 Uhr
Ausliefern per Bote für „Umme“: Ab jetzt salonfähig? ...
von Gunnar Müller, Detmold am 27.10.2019 um 11:56 Uhr
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Botendienst
von Conny am 27.10.2019 um 8:24 Uhr
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von Anita Peter am 27.10.2019 um 8:08 Uhr
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