Digitale Versorgung Gesetz (DVG)

Bundestag winkt TI-Anbindungsfrist für Apotheker durch

Berlin - 07.11.2019, 17:20 Uhr

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Digitale Versorgung Gesetz beschlossen. (b/Foto: imago images / Spicker)

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Digitale Versorgung Gesetz beschlossen. (b/Foto: imago images / Spicker)


Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) beschlossen. Mit dem Vorhaben soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorangetrieben werden. Unter anderem soll es künftig gesundheitsbezogene Handy-Apps auf Kassenrezept geben. Außerdem enthält das Gesetz eine neue Frist für Apotheker: Die Pharmazeuten müssen sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden.

Der Bundestag stimmte dem Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) am heutigen Donnerstag mehrheitlich zu. Das Bundeskabinett hatte im Juli zugestimmt. Das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) muss nun noch durch den Bundesrat, es ist aber nicht zustimmungspflichtig – die Länder haben also nur sehr begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. Es soll größtenteils im Januar 2020 in Kraft treten.

Die wichtigste Änderung für die Apotheker ist eine Frist: Bis Ende September 2020 müssen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Die TI ist gewissermaßen die Datenautobahn des Gesundheitswesens, innerhalb derer künftig unter anderem E-Rezepte und E-Medikationspläne verschickt werden sollen. Für die Apotheker ist im DVG keine Sanktion vorgesehen, sollten sie die neue Frist nicht einhalten. Christian Klose, im Bundesgesundheitsministerium für das Thema E-Health zuständig, hatte erst am gestrigen Mittwoch erklärt, dass man für die Apotheker keine Sanktionen benötige, weil sie „ohnehin schon ein ureigenes Interesse“ an der Digitalisierung hätten.

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Ob sich alle Apotheken in den nächsten etwa elf Monaten an die TI anbinden können, ist aber noch unklar. Denn an vielem Stellen hakt es noch: Die Apotheken müssen mit neuen Geräten (Konnektoren, Kartenlesegeräte) ausgestattet werden, auch die Apotheken-Software muss umgestellt werden. Außerdem muss jeder Pharmazeut von seiner Kammer einen elektronischen Heilberufsausweis bekommen. Hinzu kommt eine Institutionen-Karte, die alle Apotheken benötigen, um auf das System zugreifen zu können. Die ABDA hatte sich während des Gesetzgebungsverfahren für einen Aufschub bis Ende 2020 ausgesprochen und auf Verzögerungen bei den Herstellern und auf die noch nicht stattgefundenen Testprojekte hingewiesen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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