- DAZ.online
- News
- Recht
- Wettbewerbszentrale klagt...
Krankschreibung ohne Arzt
Wettbewerbszentrale klagt gegen AU-Schein-Startup
Fernbehandlungs-Werbeverbot wird gelockert
Es ist nicht das erste Verfahren, das die Wettbewerbszentrale wegen der Werbung für Fernbehandlungen in die Wege geleitet hat. Im Juli dieses Jahres untersagte das Landgericht München dem Versicherer ottonova, für ärztliche Fernbehandlungen in Form eines digitalen Arztbesuches zu werben, wenn den Versicherten angeboten wird, mittels einer App von Schweizer Ärzten Diagnosen oder Therapieempfehlungen zu erhalten (LG München I, Urteil vom 16. Juli 2019, 33 O 4026/18, nicht rechtskräftig).
Mehr zum Thema
Abmahnungen und Urteile
Mit welchen Aussagen dürfen Kunden gelockt werden?
Gericht untersagt Werbung für digitalen Arztbesuch
Schlappe für Ottonova
Das Berufungsgericht wird sich vermutlich mit der geplanten Änderung des § 9 Heilmittelwerbegesetzes auseinandersetzen müssen. Das kürzlich von Bundestag beschlossene Digitale Versorgung-Gesetz (der letzte Durchgang im Bundesrat steht Ende November an) sieht nämlich vor, dass das Fernbehandlungs-Werbeverbot dann nicht gelten soll, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist. Doch die Wettbewerbszentrale meint: Selbst mit dieser Änderung bliebe die Werbung für die geschilderten Modelle unzulässig.
1 Kommentar
Guerilla-Marketing
von Gu. Erilla am 19.11.2019 um 19:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.