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Anträge zum Parteitag
CDU: Transparenz bei Festbeträgen und OTC-Kassenrezepte für Senioren
Am morgigen Freitag beginnt in Leipzig der 32. Parteitag der CDU. Die wohl wichtigste Frage wird sein, wer sich von den CDU-Spitzenkandidaten als Nachfolger/-in für Bundeskanzlerin Angela Merkel positioniert. Aber in den Anträgen sind auch einige für Apotheker interessante Themen dabei: Die CDU könnte sich dafür aussprechen, dass der GKV-Spitzenverband bei der Festlegung der Festbeträge transparenter wird. Ein Antrag auf OTC-Kassenrezepte für Senioren hat aber keine guten Chancen.
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist eine Erstattungsobergrenze für die Krankenkassen: Verlangt der Hersteller einen Preis, der über dem Festbetrag liegt, muss der Patient diese Differenz selbst decken. Die Festbeträge stammen aus einem zweistufigen, gesetzlich etablierten Verfahren: Zunächst bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), welche Arzneimittel in welchen Festbetragsgruppen zusammengefasst werden können. Der GKV-Spitzenverband kann dann eigenständig einen Festbetrag für diese Gruppe festlegen und an schon bestehenden Festbeträgen auch Anpassungen vornehmen.
GKV-Spitzenverband kann Preise selbst bestimmen
Der Verband ist dazu sogar verpflichtet: Mindestens einmal im Jahr muss der Kassenverband die Höhe der Beträge prüfen und sie gegebenenfalls an die „Marktlage“ anpassen, heißt es im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Bei der Festlegung der Höhe der Festbeträge hat der GKV-Spitzenverband allerdings nicht ganz freie Hand – er muss sich an einige im SGB V festgehaltene Rahmenvorgaben halten.
Einigen CDU-Politikern ist dies jedoch zu willkürlich. Im Antragsheft zum CDU-Parteitag in Leipzig, der am morgigen Freitag startet, gibt es die Forderung nach mehr Transparenz im Festbetragssystem. Wörtlich heißt es dort:
Der GKV-Spitzenverband ist die Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Festsetzung von Festbetragspreisen für Arzneimittel. Hier hat er eine Monopolstellung. Das Prozedere der Preisfestsetzung erscheint häufig willkürlich und wenig transparent. Insbesondere kleinere und mittlere pharmazeutische Anbieter können bei dieser preislichen Abwärtsspirale nicht mehr anbieten und gehen vom Markt. Ebenso werden unter diesen Bedingungen auch Schrittinnovationen oder Weiterentwicklungen von bereits bekannten Wirkstoffen nicht umgesetzt. Dies führt in der Folge zu Versorgungsengpässen und einer starken Konzentration auf der Anbieterseite.“
OTC auf Kassenrezept für Senioren: Kommission empfiehlt Ablehnung
Die Antragsteller fordern daher eine Veröffentlichungspflicht für alle Festbetragsfestsetzungen, um zu verstehen, wie der GKV-Spitzenverband zu den Preisen kommt. Außerdem sollen „externe Sachverständige“ alle zwei Jahre stichprobenartig prüfen, ob die Prozesse bei der Festlegung „ordnungspolitisch konform“ sind. Die Beträge seien auch „im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit und auch aus Patientensicht“ zu überprüfen, heißt es weiter. Die Antragskommission empfiehlt, diesen Vorschlag der Unionsfraktion im Bundestag zu überweisen.
In einem weiteren Antrag fordert die Senioren-Union, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – analog der Regelung für Kinder und Jugendliche – für Senioren künftig auch ausnahmsweise von den Kassen erstattet werden. Konkret sollen alle „Versicherte mit Multimorbidität ab dem vollendeten 64. Lebensjahr“ von einer solchen Neuregelung profitieren. Hier empfiehlt die Antragskommission der CDU allerdings, den Antrag abzulehnen. Die Chancen auf einen Beschluss stehen somit schlecht.
Am Rande soll es auch um das E-Rezept gehen. In einem Leitantrag des Bundesvorstandes der CDU zum Thema „Innovationsfeld Gesundheit“ geht es um die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Und dann wörtlich: „Die ersten Schritte sind getan. Ab 2020 startet das E-Rezept und die Erstattung digitaler Anwendungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll zum Standard werden. Digitale Medizin wird Teil des Alltags der Menschen.“
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