Kammerversammlung Baden-Württemberg

Apotheker diskutieren Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Stuttgart - 28.11.2019, 17:15 Uhr

Die Delegierten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben am gestrigen Mittwoch unter anderem über die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur diskutiert. (c / Foto: LAK)

Die Delegierten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben am gestrigen Mittwoch unter anderem über die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur diskutiert. (c / Foto: LAK)


Achillesferse TI-Anbindung

Bis zum 30. September 2020 müssen sich alle Apotheken in Deutschland an die TI anschließen. Dafür müssen die Betriebe aufrüsten: Sie brauchen Hardware, einen Konnektor und Kartenleseterminals sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und eine Institutionenkennung, die SMC-B-Karte. Da entsprechende Konnektoren und Kartenleseterminals aktuell noch zertifiziert werden, können die Apothekenleiter vorerst nur die Karten bestellen und dies soll voraussichtlich ab Ende November oder Anfang Dezember möglich sein. Kriessler verdeutlichte, dass man die Dauer der Bestellung von SMC-B-Karte und elektronischem Heilberufsausweis nicht unterschätzen dürfe. Nach der elektronischen Antragsstellung über die Homepage der Landesapothekerkammer werde ein entsprechender Vorgang bei einem Vertragspartner ausgelöst, der die Karten dann produziert. Mittels Postident-Verfahren wird dem Dienstleister ein Endnutzervertrag übermittelt. Bis zum Erhalt der Karten könnten – je nach Auftragsvolumen – vier bis sechs Wochen vergehen.

Eine Zeitspanne, die auch gilt, wenn beispielsweise elektronische Karten während des laufenden Betriebes defekt werden und nachbestellt werden müssen. In einer Apotheke mit mehreren Approbierten könnten sich die angestellten Apotheker untereinander aushelfen. Doch in sogenannten Ein-Mann- bzw. Ein-Frau-Apotheken, in der theoretisch nur ein Heilberufeausweis vorhanden ist, könnte die Lage ernster werden. Dann wäre eine Abgabe von Arzneimitteln beim Vorliegen eines E-Rezeptes vorerst nicht mehr möglich, resümierte der Kammerjustiziar auf Nachfrage.

Um diesen Zustand zu verhindern, empfiehlt die Kammer, wenigstens einen Ersatz-Heilberufsausweis in der Apotheke zu lagern. Allerdings sind diese zusätzlichen Kosten in der vom Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbarten Pauschale, die den Apotheken für die TI-Anbindung bereitgestellt wird, nicht inkludiert.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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