Kammerversammlung Baden-Württemberg

Apotheker diskutieren Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Stuttgart - 28.11.2019, 17:15 Uhr

Die Delegierten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben am gestrigen Mittwoch unter anderem über die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur diskutiert. (c / Foto: LAK)

Die Delegierten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben am gestrigen Mittwoch unter anderem über die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur diskutiert. (c / Foto: LAK)


Mit Blick auf das Jahr 2020 befindet sich für die Apothekerinnen und Apotheker derzeit so einiges im Wandel – und in der Schwebe. Die Apotheken werden sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden müssen. Das E-Rezept wird eingeführt, und durch die veränderten Botendienstregelungen könnten sich ganz neue Herausforderungen im Patientenkontakt ergeben. Die Delegierten der Kammerversammlung Baden-Württemberg tauschten sich gestern in Stuttgart sehr rege über die unzähligen aktuellen Themen aus und formulierten auch ihre Bedenken.

Mit dem seit Anfang November laufenden E-Rezept-Projekt GERDA (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) hat die Apothekerschaft in Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen gesetzt, dass man sich der digitalen Zukunft im Gesundheitssystem nicht verschließen möchte. In den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen können Vor-Ort-Apotheken die elektronischen Verordnungen der zuvor telemedizinisch behandelten Patienten nun auslesen und beliefern. Ein Umstand, den die Kammer und auch der Landesapothekerverband in den letzten Wochen sehr prominent in den Publikumsmedien platzieren konnten. Nach der Landespressekonferenz am 7. November, an der auch Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) teilnahm, berichteten neben der lokalen Presse deutschlandweit die Medien über die ersten E-Rezepte in den Stuttgarter und Tuttlinger Apotheken.

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Makelverbot wird weiterhin gefordert

Genau so offen und vorausschauend wolle man auch die geplanten regionalen Modellvorhaben der Grippeimpfungen in den Apotheken im Bundesland annehmen. Kammerpräsident Dr. Günther Hanke ist sich sicher, dass diese neue Dienstleistung auch früher oder später von der Ärzteschaft akzeptiert wird. Er erinnerte auf der Kammerversammlung in Stuttgart am gestrigen Mittwoch in diesem Zusammenhang an die Einführung der Blutdruckmessungen in den Apotheken, bei denen sich auch viele Mediziner zu Anfang kritisch geäußert hätten – zumal es sich damals noch um eine vergütete Tätigkeit in den Arztpraxen handelte.

Die mit den E-Rezepten immer wieder diskutierte Frage nach einem Makelverbot für Dritte beantwortete Kammerpräsident Hanke damit, dass diese Forderung von Seiten der Apothekerschaft im Beirat der Gematik eingebracht worden sei, die für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) und die Etablierung des E-Rezeptes verantwortlich sei. Außerdem hätte das Makelverbot immer höchste Priorität und wäre beispielsweise ein fester Bestandteil des Modellprojektes GERDA.

Botendienst 2020: Auf die persönliche Komponente achten

Kammerjustiziar Uwe Kriessler referierte ausführlich über die Neuregelungen des Botendienstes, die aus dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz ausgegliedert wurden. Seit Ende Oktober ist der Botendienst nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt – der Kundenwunsch rechtfertigt bereits eine solche Lieferung. Die Apotheke muss jedoch weiterhin für eine pharmazeutische Beratung sorgen – im Zweifel auch auf telefonischem Weg. Kriessler zeigte auf, inwiefern sich die Neuregelung von Arzneimittelversandhandel abgrenzt. So müsse der Botendienst mit apothekeneigenem, durchgehend weisungsgebundenem Personal erfolgen. Außerdem sei damit nicht der „Grundsatz der Präsenzapotheke“ ausgehebelt. Zwar könne der Kunde die Bestellung auch online oder telefonisch auslösen, doch der Berufsstand sollte aus standespolitischen und ethischen Gründen darauf achten, dass man immer noch die Institution Apotheke mit der Dienstleistung in Verbindung bringt.

Achillesferse TI-Anbindung

Bis zum 30. September 2020 müssen sich alle Apotheken in Deutschland an die TI anschließen. Dafür müssen die Betriebe aufrüsten: Sie brauchen Hardware, einen Konnektor und Kartenleseterminals sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und eine Institutionenkennung, die SMC-B-Karte. Da entsprechende Konnektoren und Kartenleseterminals aktuell noch zertifiziert werden, können die Apothekenleiter vorerst nur die Karten bestellen und dies soll voraussichtlich ab Ende November oder Anfang Dezember möglich sein. Kriessler verdeutlichte, dass man die Dauer der Bestellung von SMC-B-Karte und elektronischem Heilberufsausweis nicht unterschätzen dürfe. Nach der elektronischen Antragsstellung über die Homepage der Landesapothekerkammer werde ein entsprechender Vorgang bei einem Vertragspartner ausgelöst, der die Karten dann produziert. Mittels Postident-Verfahren wird dem Dienstleister ein Endnutzervertrag übermittelt. Bis zum Erhalt der Karten könnten – je nach Auftragsvolumen – vier bis sechs Wochen vergehen.

Eine Zeitspanne, die auch gilt, wenn beispielsweise elektronische Karten während des laufenden Betriebes defekt werden und nachbestellt werden müssen. In einer Apotheke mit mehreren Approbierten könnten sich die angestellten Apotheker untereinander aushelfen. Doch in sogenannten Ein-Mann- bzw. Ein-Frau-Apotheken, in der theoretisch nur ein Heilberufeausweis vorhanden ist, könnte die Lage ernster werden. Dann wäre eine Abgabe von Arzneimitteln beim Vorliegen eines E-Rezeptes vorerst nicht mehr möglich, resümierte der Kammerjustiziar auf Nachfrage.

Um diesen Zustand zu verhindern, empfiehlt die Kammer, wenigstens einen Ersatz-Heilberufsausweis in der Apotheke zu lagern. Allerdings sind diese zusätzlichen Kosten in der vom Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbarten Pauschale, die den Apotheken für die TI-Anbindung bereitgestellt wird, nicht inkludiert.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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