Test auf Schwangerschaftsdiabetes

DDG: Kassen sollen Glucose-Fertiglösungen erstatten

Stuttgart - 29.11.2019, 11:30 Uhr

Falsche Testergebnisse? Laut DDG besteht bei selbst hergestellten Glucoselösungen die Gefahr, dass ein Gestationsdiabetes unerkannt bleibt. (m / Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com)

Falsche Testergebnisse? Laut DDG besteht bei selbst hergestellten Glucoselösungen die Gefahr, dass ein Gestationsdiabetes unerkannt bleibt. (m / Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com)


Rechtliche Bedenken bei Selbstherstellung der Glucose-Flüssigkeit

„Zunächst ist es nicht einfach, die Tütchen mit der abgewogenen Menge Glucose-Monohydrat vollständig zu leeren und eventuell an den Plastikoberflächen haftendes Pulver in den Trinkbecher zu füllen“, erklärt der niedergelassene Diabetologe. „Auch muss die zugegebene Flüssigkeit präzise abgemessen werden, um das Mischverhältnis nicht zu verfälschen. Zudem ist die Glucose schwer löslich und muss einige Minuten gerührt werden, was bei mehreren gleichzeitigen Tests eine Herausforderung ist. Trotz aller Mühen und optimaler Bedingungen verbleibt immer wieder ein Rest Glucose im Behältnis, der sich nicht auflöst und so zu einer falsch negativen Interpretation des Testes führen kann.“ Zudem stünden in kleineren Praxen häufig keine Räume zu Verfügung, die den Hygieneanforderungen entsprechen, was wiederum zu Verunreinigungen führen kann.

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Auch rechtliche Bedenken sprechen gegen eine Selbstherstellung der Glucose-Flüssigkeit: „Gemäß Produkthaftungsgesetz können behandelnde Ärztinnen und Ärzte dafür haften, wenn Probleme bei den in der Praxis hergestellten Lösungen auftreten. Sie sind in diesen Fällen rechtlich als Hersteller eines Arzneimittels anzusehen“, erklärt DDG Pressesprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen. Darüber hinaus greift der Werkvertrag, bei dem der Arzt bei einer Falschdiagnose gegenüber seinen Patienten haftet. „Wird bei einer Patientin im Schwangerschaftsverlauf ein GDM diagnostiziert, der bei einem selbst angemischten oGTT vorher nicht erkannt wurde, kann sie den Arzt auf fehlerhafte Durchführung des Tests verklagen“, gibt Gallwitz zu bedenken.

Befürchtung: Arztpraxen führen das Diabetes-Screening wieder seltener durch

„Aufgrund dieser Haftungsfragen und organisatorischer Schwierigkeiten ist zu befürchten, dass Arztpraxen das Diabetes-Screening wieder seltener durchführen“, warnt Gallwitz. Derzeit wird mittels oGTT jährlich bei rund 45.000 Schwangeren Gestationsdiabetes diagnostiziert. „Dank einer kontinuierlich verbesserten, standardisierten und frühzeitigen Diagnostik können immer mehr Patientinnen identifiziert werden“, so Professor Dr. med. Michael Hummel, Sprecher der DDG AG „Diabetes und Schwangerschaft“ aus München. „Die Kassen riskieren, mit einer wirtschaftlich fragwürdigen Entscheidung diesen Prozess zulasten der Gesundheit Betroffener umzukehren.“ Außerdem sei der ungerichtete Sparkurs der Kostenträger beinahe eine Aufforderung an den bislang einzigen Hersteller des Fertigproduktes, die Produktion einzustellen.  



jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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