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Neuregelung für Aufwandsentschädigung
100.000 Euro mehr für ABDA-Vorstandsmitglieder
Keine Erhöhung für die oberste ABDA-Spitze
Die ABDA setzt dafür an verschiedenen Stellschrauben an. Grundsätzlich sollen ABDA-Vertreter/-innen mit „überdurchschnittlichem Engagement“ künftig besser vergütet werden. Daher sollen Extra-Gelder fließen, wenn die Standesvertreter/-innen besonders lange oder oft weg sind. Die abrechenbaren Pauschalen sollen allesamt erhöht werden. Aber auch die pauschale Vertretergebühr soll zum Januar 2020 steigen. Erstmals sollen auch Gelder für die Teilnahme an Gesprächen in Telefon- und Videokonferenzen fließen. Zur Erklärung: Da die Mitglieder der ABDA-Gremien im ganzen Land verteilt sind, finden des Öfteren Telefon- oder Videokonferenzen statt. Nach Stunden gestaffelt sollen die Teilnehmer nun Gelbeträge dafür geltend machen können.
Auffällig ist zudem: Die festen Jahres- und Monatsvergütungen sollen für fast alle Mitglieder in den geschäftsführenden Vorständen steigen. Insgesamt sollen 100.000 Euro zusätzlich zum schon beschlossenen Haushalt aus Betriebsmitteln dafür locker gemacht werden. Allerdings: Nur die Vergütungsregeln für die oberste ABDA-Spitze bleiben unverändert. Der ABDA-Präsident, sein Vize, der BAK-Präsident und der DAV-Chef haben allesamt konkrete Vorgaben für ihre Vergütung – doch keine dieser Regelungen wird angefasst. Diese Aussage gilt allerdings nicht für die Regelungen zu den oben genannten Einzelpauschalen, wie etwa für Telefonkonferenzen und Reisetage – in diesen Bereichen dürfen auch die Mitglieder obersten ABDA-Spitze höhere Sätze abrechnen.
Nach Informationen von DAZ.online ist der Haushaltsausschuss der ABDA bei dieser Lösung bereits mit im Boot. Ein Beschluss dieser neuen Vergütungsregeln ist also sehr wahrscheinlich.
7 Kommentare
Die ABDA sieht keine Lücken ...
von Christian Timme am 05.12.2019 um 11:12 Uhr
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Konkret
von Ulrich Ströh am 04.12.2019 um 12:33 Uhr
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Gehaltserhöhung
von Stefan Meinhardt am 04.12.2019 um 11:45 Uhr
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"ERHÖHUNGEN"
von Dr.Diefenbach am 04.12.2019 um 10:28 Uhr
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Falsche Frage
von Dr Schweikert-Wehner am 04.12.2019 um 10:00 Uhr
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AW: Falsche Frage
von Conny am 04.12.2019 um 13:11 Uhr
Sie gehen jetzt den richtigen Weg
von Conny am 04.12.2019 um 7:20 Uhr
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