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Umsatzsteuer auf Herstellerrabatt
AOK Hessen bestätigt Klagen gegen Apotheken
AOK Hessen bestätigt Klagen bei fehlender Verzichtserklärung
Bisher waren nur Ankündigungen solcher Klagen bekannt. Doch die AOK Hessen hat am heutigen Freitag auf Anfrage von DAZ.online bestätigt, dass tatsächlich Apotheken verklagt wurden. Die AOK Hessen erklärte dazu: „In der Tat hat die AOK Hessen diese Verzichtserklärungen versandt und Klagen gegen jene Apotheken eingereicht, die die Erklärungen nicht unterzeichnet haben.“
Die AOK Hessen sehe sich durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt und habe zuvor den Hessischen Apothekerverband und die Steuerberatung Treuhand Hannover über das Vorgehen informiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei die AOK Hessen verpflichtet, „alles Vertretbare zur Sicherung von Einnahmen zu tun, da es sich um Beitragsgelder handelt“, heißt es weiter von der AOK Hessen.
AOK Niedersachsen will „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen“ klagen
Die AOK Niedersachsen hat dagegen am heutigen Freitagvormittag noch keine Klagen bestätigt, diese aber angekündigt. Anders als die AOK Hessen beschränkt die AOK Niedersachsen diese Ankündigung auf ausgewählte Fälle. Gegenüber DAZ.online erklärte die AOK Niedersachsen:
In der Tat hat die AOK Hessen diese Verzichtserklärungen versandt und Klagen gegen jene Apotheken eingereicht, die die Erklärungen nicht unterzeichnet haben.“
Wonach sich diese Auswahl richten wird, hat die AOK Niedersachsen nicht mitgeteilt.
3 Kommentare
Chaos
von ratatosk am 27.12.2019 um 22:49 Uhr
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Gleichheitsprinzip
von Dr.Diefenbach am 27.12.2019 um 18:05 Uhr
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AW: Gleichheitsprinzip - früher mal
von ratatosk am 27.12.2019 um 22:58 Uhr
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