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Umsatzsteuer auf Herstellerrabatt
AOK Hessen bestätigt Klagen gegen Apotheken
Einige Krankenkassen haben Apothekeninhabern mit Klagen für den Fall gedroht, dass sie nicht auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer 2015 verzichten. Die AOK Hessen hat nun bestätigt, dass sie solche Klagen bereits eingereicht hat. Die AOK Niedersachsen hat angekündigt, solche Klagen „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen“ einzureichen.
Im Dezember hatten einige Krankenkassen Apothekerinhaber aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2015 und teilweise auch für 2014 zu verzichten. Diese Krankenkassen erhoffen sich, auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten zu können. Diese Erstattungen wären von den Apotheken zu zahlen. Diese wiederum sollten sich die Beträge über nachträglich zu ändernde Umsatzsteuerbescheide von den Finanzämtern zurückholen können. In ihrer Rechtsauffassung stützen sich die Krankenkassen auf Gerichtsurteile zu anderen Aspekten rund um den Herstellerabschlag. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover geht allerdings davon aus, dass die Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag für die GKV in Fällen ohne Auslandsbeteiligung bei der vereinbarten Verbuchung bereits berücksichtigt wird. Demnach würden die Krankenkassen schon jetzt nicht belastet. (siehe DAZ.online vom 16. 12. und 17. 12.).
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Da die Krankenkassen die Verjährung der Ansprüche für 2015 befürchten, hatten sie den Apotheken knappe Fristen gesetzt, die kurz vor Weihnachten endeten. Außerdem hatten einige Kassen gedroht, die Apothekeninhaber zu verklagen, falls sie die geforderte Verzichtserklärung nicht abgeben. Durch solche Klagen soll die Verjährung verhindert werden. Dafür müssten die Klagen noch vor dem nahenden Jahreswechsel eingereicht werden.
AOK Hessen bestätigt Klagen bei fehlender Verzichtserklärung
Bisher waren nur Ankündigungen solcher Klagen bekannt. Doch die AOK Hessen hat am heutigen Freitag auf Anfrage von DAZ.online bestätigt, dass tatsächlich Apotheken verklagt wurden. Die AOK Hessen erklärte dazu: „In der Tat hat die AOK Hessen diese Verzichtserklärungen versandt und Klagen gegen jene Apotheken eingereicht, die die Erklärungen nicht unterzeichnet haben.“
Die AOK Hessen sehe sich durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt und habe zuvor den Hessischen Apothekerverband und die Steuerberatung Treuhand Hannover über das Vorgehen informiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei die AOK Hessen verpflichtet, „alles Vertretbare zur Sicherung von Einnahmen zu tun, da es sich um Beitragsgelder handelt“, heißt es weiter von der AOK Hessen.
AOK Niedersachsen will „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen“ klagen
Die AOK Niedersachsen hat dagegen am heutigen Freitagvormittag noch keine Klagen bestätigt, diese aber angekündigt. Anders als die AOK Hessen beschränkt die AOK Niedersachsen diese Ankündigung auf ausgewählte Fälle. Gegenüber DAZ.online erklärte die AOK Niedersachsen:
In der Tat hat die AOK Hessen diese Verzichtserklärungen versandt und Klagen gegen jene Apotheken eingereicht, die die Erklärungen nicht unterzeichnet haben.“
Wonach sich diese Auswahl richten wird, hat die AOK Niedersachsen nicht mitgeteilt.
3 Kommentare
Chaos
von ratatosk am 27.12.2019 um 22:49 Uhr
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Gleichheitsprinzip
von Dr.Diefenbach am 27.12.2019 um 18:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gleichheitsprinzip - früher mal
von ratatosk am 27.12.2019 um 22:58 Uhr
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