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Umsatzsteuer auf Herstellerrabatt
AOK Hessen bestätigt Klagen gegen Apotheken
Einige Krankenkassen haben Apothekeninhabern mit Klagen für den Fall gedroht, dass sie nicht auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer 2015 verzichten. Die AOK Hessen hat nun bestätigt, dass sie solche Klagen bereits eingereicht hat. Die AOK Niedersachsen hat angekündigt, solche Klagen „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen“ einzureichen.
Im Dezember hatten einige Krankenkassen Apothekerinhaber aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2015 und teilweise auch für 2014 zu verzichten. Diese Krankenkassen erhoffen sich, auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten zu können. Diese Erstattungen wären von den Apotheken zu zahlen. Diese wiederum sollten sich die Beträge über nachträglich zu ändernde Umsatzsteuerbescheide von den Finanzämtern zurückholen können. In ihrer Rechtsauffassung stützen sich die Krankenkassen auf Gerichtsurteile zu anderen Aspekten rund um den Herstellerabschlag. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover geht allerdings davon aus, dass die Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag für die GKV in Fällen ohne Auslandsbeteiligung bei der vereinbarten Verbuchung bereits berücksichtigt wird. Demnach würden die Krankenkassen schon jetzt nicht belastet. (siehe DAZ.online vom 16. 12. und 17. 12.).
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3 Kommentare
Chaos
von ratatosk am 27.12.2019 um 22:49 Uhr
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Gleichheitsprinzip
von Dr.Diefenbach am 27.12.2019 um 18:05 Uhr
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AW: Gleichheitsprinzip - früher mal
von ratatosk am 27.12.2019 um 22:58 Uhr
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