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Apothekenreform, Lieferengpässe, Digitalisierung
Gesundheitspolitik – Das wird wichtig im Jahr 2020
Weitere Gesetzesvorhaben
Digitalisierung, E-Patientenakte
Erwartet wird zudem, dass das Bundesgesundheitsministerium schon bald ein weiteres Gesetzesvorhaben vorlegt, in dem es um die Digitalisierung geht. Das BMG musste im vergangenen Jahr Teile seines Gesetzentwurfes zum Digitale Versorgung Gesetz (DVG) streichen und kündigte danach an, diese in einem weiteren Vorhaben erneut aufgreifen zu wollen. Konkret ging es um die Ausgestaltung der E-Patientenakte (ePA), die es ab 2021 geben soll. Das BMG will neue Anwendungen für die ePA festlegen, im Gespräch waren der Mutterpass, der Impfausweis und das Untersuchungsheft für Kinder.
Für die Apotheker könnte das Gesetz auch mit Blick auf andere Forderungen relevant werden. Sollte das Apotheken-Stärkungsgesetz kippen oder weiter verzögert werden, wäre es denkbar, dass zumindest das Makelverbot für E-Rezepte mit diesem Vorhaben aufgegriffen wird. Des Weiteren hatte es im vergangenen Jahr in einem Entwurf zum DVG kurzzeitig den Vorschlag gegeben, dass Apotheker für das Bearbeiten der E-Medikationspläne vergütet werden sollen. Und: DAV-Vizechef Dr. Hans-Peter Hubmann hatte erst im November erklärt, dass er hoffe, dass die Web-App des DAV zum „natürlichen Vermittler“ des E-Rezeptes erklärt werde. Sollte das BMG eine solche Regelung planen, könnte sie ebenfalls in diesem Digital-Gesetz unterkommen.
Ein Entwurf liegt hierzu aber noch nicht vor.
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Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität“ will das BMG sogenannte Konversionstherapien verbieten. Das Verbot soll auch jegliches Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen bei Personen unter 18 Jahren einschließen. Bei Personen ab 18 Jahren sollen die öffentliche Werbung, das öffentliche Anbieten sowie Vermitteln verboten werden. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem hohen Bußgeld geahndet werden. Im November war ein erster Referentenentwurf bekannt geworden, der Kabinettsbeschluss folgte kurz vor Weihnachten. Das parlamentarische Verfahren beginnt im ersten Quartal dieses Jahres.
Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - IPREG)
Mit diesem Vorhaben will das BMG die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen verbessern. Das Ministerium veröffentlichte im Dezember einen zweiten, veränderten Referentenentwurf, mit dem es auf heftige Kritik an den Plänen reagierte. Im Bereich der außerklinischen Intensivpflege wird laut Entwurf ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege eingeführt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung insbesondere den Bereich der Beatmungspatienten neu regeln. Die Beatmungsentwöhnung im Übergang zwischen akutstationärer und ambulanter Behandlung soll verbessert und finanziell unterstützt werden. Für die Rehabilitation sieht der Entwurf vor, dass Ärzte auch ohne vorherige Prüfung der medizinischen Notwendigkeit eine geriatrische Reha verordnen dürfen. Der Kabinettsbeschluss könnte schon in den ersten Wochen des Jahres anstehen.
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG
Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient laut BMG in erster Linie der technischen Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die neuen EU-Vorgaben. Besonderer Fokus des Gesetzes ist die Durchführung der Vorschriften für Medizinprodukte nach Europäischem Recht (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz –MPDG). Außerdem sollen das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) künftig auf der Grundlage eigener Risikobewertung ermächtigt werden. Schon im Februar soll das Vorhaben im Bundestag in 2. Und 3. Lesung besprochen werden.
1 Kommentar
Telematik-Infrastruktur und ärztliche Schweigepflicht
von Maghein am 06.01.2020 um 22:24 Uhr
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