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Umsatzsteuer auf Herstellerabschlag
Erste Umsatzsteuer-Klagen sollen bis zur inhaltlichen Klärung ruhen
Klagen, aber ruhende Verfahren
Die AOK Hessen hatte am 27. Dezember 2019 auf Anfrage von DAZ.online erklärt, dass tatsächlich Apotheken verklagt wurden. Bestätigungen von Apotheken standen bisher aus. Doch am heutigen Montag berichtet der Apothekerverband Rheinland-Pfalz, dass Apothekern aus Rheinland-Pfalz Klagen von den Sozialgerichten Koblenz, Mainz und Trier zugestellt worden seien. Dabei würden die Krankenkassen selbst anregen, „das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung der zugrunde liegenden steuerrechtlichen Frage ruhend zu stellen“.
Außerdem erklärte der Hessische Apothekerverband gegenüber DAZ.online, dass im Verband bis zum heutigen Montag vier Klagen der AOK Hessen gegen Apotheken bekannt geworden seien. Die AOK Hessen beantrage gleichzeitig das Ruhen der Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes.
Welche Kassen klagen?
Im Rundschreiben des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz werden die AOK Hessen und die IKK Südwest erwähnt. Auch einige andere Krankenkassen hatten Verzichtserklärungen gefordert. Ob weitere Krankenkassen Klage erhoben haben, ist bisher nicht bekannt. Am 27. Dezember hatte die AOK Niedersachsen gegenüber DAZ.online über eine erfreulich hohe Quote an Rückläufen von Verzichtserklärungen berichtet. Darum werde die AOK Niedersachsen „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen Klage einreichen“, hatte die Krankenkasse gegenüber DAZ.online erklärt.
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