Umsatzsteuer auf Herstellerabschlag

Erste Umsatzsteuer-Klagen sollen bis zur inhaltlichen Klärung ruhen

Süsel - 13.01.2020, 14:00 Uhr

Einzelne Krankenkassen haben ihre Drohungen wahrgemacht und Apotheken wegen der Umsatzsteuer auf Herstellerabschläge verklagt. Doch die Verfahren sollen bis zur Klärung der steuerlichen Frage ruhen. (s / Foto: imago images / Westend61)

Einzelne Krankenkassen haben ihre Drohungen wahrgemacht und Apotheken wegen der Umsatzsteuer auf Herstellerabschläge verklagt. Doch die Verfahren sollen bis zur Klärung der steuerlichen Frage ruhen. (s / Foto: imago images / Westend61)


Einzelne Krankenkassen haben ihre Drohungen wahrgemacht und Apotheken wegen der Umsatzsteuer auf Herstellerabschläge verklagt. Die Apothekerverbände Rheinland-Pfalz und Hessen berichten über Klagen gegen Apotheken. Damit wollen die Krankenkassen die Verjährung möglicher Ansprüche verhindern. Doch die Verfahren sollen bis zur Klärung der steuerlichen Frage ruhen.

Das Thema hatte bereits im Dezember für Aufmerksamkeit gesorgt. Mehrere Krankenkassen hatten Apotheken aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer für 2015 zu verzichten. Denn die Krankenkassen erhoffen sich durch Klagen vor den Finanzgerichten Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten zu können. Dabei berufen sich die Krankenkassen auf Gerichtsurteile, die bereits 2018 oder früher zu anderen Aspekten rund um den Herstellerabschlag ergangen sind. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover geht allerdings davon aus, dass die Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag für die GKV bei der vereinbarten Verbuchung bereits berücksichtigt wird. Demnach würden die Krankenkassen schon jetzt nicht belastet.

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Klagen gegen Verjährung angedroht

Einige Krankenkassen wollten dennoch ihre vermuteten Ansprüche vor der Verjährung schützen. Daraufhin forderten sie von den Apotheken auf die Verjährung zu verzichten. Die Schreiben verschiedener Krankenkassen unterschieden sich in Details. Teilweise wurde androht, dass die Krankenkassen die Apotheken noch vor dem Jahreswechsel verklagen würden, wenn die Apotheken keine Verzichtserklärung abgeben. Mit solchen Klagen vor den Sozialgerichten sollte ebenfalls die Verjährung verhindert werden. Dies darf aber nicht mit den finanzrechtlichen Verfahren zur Klärung der steuerlichen Frage verwechselt werden.

Klagen, aber ruhende Verfahren

Die AOK Hessen hatte am 27. Dezember 2019 auf Anfrage von DAZ.online erklärt, dass tatsächlich Apotheken verklagt wurden. Bestätigungen von Apotheken standen bisher aus. Doch am heutigen Montag berichtet der Apothekerverband Rheinland-Pfalz, dass Apothekern aus Rheinland-Pfalz Klagen von den Sozialgerichten Koblenz, Mainz und Trier zugestellt worden seien. Dabei würden die Krankenkassen selbst anregen, „das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung der zugrunde liegenden steuerrechtlichen Frage ruhend zu stellen“.

Außerdem erklärte der Hessische Apothekerverband gegenüber DAZ.online, dass im Verband bis zum heutigen Montag vier Klagen der AOK Hessen gegen Apotheken bekannt geworden seien. Die AOK Hessen beantrage gleichzeitig das Ruhen der Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes.

Welche Kassen klagen?

Im Rundschreiben des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz werden die AOK Hessen und die IKK Südwest erwähnt. Auch einige andere Krankenkassen hatten Verzichtserklärungen gefordert. Ob weitere Krankenkassen Klage erhoben haben, ist bisher nicht bekannt. Am 27. Dezember hatte die AOK Niedersachsen gegenüber DAZ.online über eine erfreulich hohe Quote an Rückläufen von Verzichtserklärungen berichtet. Darum werde die AOK Niedersachsen „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen Klage einreichen“, hatte die Krankenkasse gegenüber DAZ.online erklärt.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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