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Parlamentarische Anfrage
EU-Parlament: Deutsche Importklausel auf dem Prüfstand
Versuche in anderen Ländern
In letzter Zeit haben einige EU-Mitgliedstaaten zur Abhilfe von Liefer- oder Versorgungsengpässen im eigenen Land Exportverbote für bestimmte Arzneimittel verhängt, oder sie haben es wenigstens versucht. Im Oktober 2019 war Belgien mit dem Versuch gescheitert, Exporte von Arzneimitteln zu verbieten, um die Auswirkungen von Lieferengpässen im Land abzufedern.
Österreich war im selben Monat mit einem ähnlichen Vorhaben vorgeprescht und hatte einen Verordnungsentwurf in ein europäisches Notifizierungsverfahren geschickt, der unter anderem die Einführung möglicher Exportverbote von Arzneimitteln in eine andere Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraums beinhaltete.
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Der Entwurf wird derzeit auf europäischer Ebene geprüft. Die österreichische Regierung hält den geplanten Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit EU-rechtlich für zulässig und erwartet, dass die Verordnung Ende Januar in Kraft treten kann. Besonders die Staaten in Ost-und Südosteuropa, die wegen des niedrigeren Preisniveaus bei Arzneimitteln besonders anfällig für den Parallelexport sind, setzen sich seit einigen Jahren mit Exportverboten dagegen zur Wehr, so zum Beispiel Griechenland und die Slowakei.
Andere Länder haben zumindest die Voraussetzungen geschaffen, um solche Verbote überhaupt aussprechen zu können. Sie wandeln jedoch auf einem schmalen Grat. Bislang hat die EU-Kommission hierzu noch keine allgemein gültige Interpretation der Regeln im Binnenmarkt verlauten lassen. Man darf gespannt sein, was sie sagt, wenn nun die deutsche Importklausel auf den Prüfstand kommt.
2 Kommentare
Das wäre ja schön....ein Träumchen
von Marco Luckhardt am 13.01.2020 um 19:24 Uhr
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Prüfstand
von Roland Mückschel am 13.01.2020 um 12:00 Uhr
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