Seit knapp drei Jahren können Cannabisarzneimittel, wie die Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie Dronabinol, Nabilon, Cannabisblüten und Cannabisextrakte, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. In einer aktuellen Mitteilung weist die AMK nun darauf hin, dass ihrer Ansicht nach Apotheken aufgrund der nun erweiterten Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken eine besondere Verantwortung, was die Vermeidung von Arzneimittelrisiken angeht, zukommt. Dazu zähle auch die missbräuchliche Anwendung, so die AMK und erklärt, dass Missbrauch grundsätzlich außerhalb der Zulassung erfolgt und auch der sogenannte Freizeitgebrauch (engl. recreational use) unter Missbrauch fällt. Allerdings seien entsprechende Missbrauchsverdachtsfälle von Apotheken jedoch bislang (noch) nicht an die AMK gemeldet worden, heißt es weiter. In diesem Zusammenhang wolle man seitens der AMK daran erinnern, dass das pharmazeutische Personal in einer Apotheke in zahlreiche Prozesse eingebunden sei, die Hinweise auf einen kritischen Gebrauch beziehungsweise Missbrauch geben können.
6 Kommentare
Gemeinsame Stellungnahme gegenüber der AMK
von Gabriele Gebhardt am 22.01.2020 um 19:28 Uhr
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Kommentar zu "AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung"
von Ralf Böning am 17.01.2020 um 11:07 Uhr
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AW: Kommentar zu "AMK: Apotheken haben
von Redaktion DAZ.online am 17.01.2020 um 11:44 Uhr
Vermeidung von Missbrauch
von A. am 15.01.2020 um 20:23 Uhr
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AW: Vermeidung von Missbrauch
von Christian Becker am 16.01.2020 um 9:02 Uhr
AW: Vermeidung von Missbrauch
von Julia Borsc am 17.01.2020 um 11:42 Uhr
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