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Auf ptaheute.de
Benedikt Bühler spricht im Podcast über seine Anhörung im Bundestag
Wann und wo findet die Anhörung statt?
Die Anhörung findet im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 27. Januar 2020 von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. Die Anhörung zur Petition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist für 12:00 Uhr anberaumt. In der Sitzung wird Bühler fünf bis zehn Minuten lang die Möglichkeit haben, sein Anliegen kurz darzustellen und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder auch zu erläutern.
PTA und Apotheker können teilnehmen
Interessierte Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030/227–35257, Fax: 030/227–36053, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Diese Anmeldung dient ausschließlich der beschleunigten Einlasskontrolle. Im Hinblick auf die begrenzten räumlichen Kapazitäten garantiert der Bundestag einen damit verbundenen Zugang nicht. In diesen Tagen deutet sich an, dass die Anhörung eine sehr gut besuchte Veranstaltung werden könnte. Es sei deshalb ratsam, so Bühler, bereits zwischen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr zu erscheinen.
Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Auch diejenigen, die nicht persönlich anwesend sein können, können der Sitzung auf den Internetseiten des Bundestages oder über die Bundestags-App auf PC beziehungsweise mobilen Geräten folgen. Die Sitzung wird aufgezeichnet und ab 16:00 Uhr im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages übertragen. Ob die Sitzung auch im Live-Stream übertragen werden wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
In einem Brief an alle Kammern und Verbände hat Bühler die Apotheker am heutigen Montag nochmals über die Rahmenbedingungen der Anhörung informiert.
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