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Neue juristische Argumente
Bühler bringt frische Dissertation zum Rx-Versandverbot mit in den Bundestag
Rx-Preisbindung und Rx-Versandverbot unter der Lupe
Die Dissertation nimmt drei unterschiedliche staatliche Maßnahmen unter die Lupe: die Rx-Preisbindung, Bedürfnisprüfungen (Niederlassungsbeschränkungen) und das Rx-Versandverbot. Was die Preisbindung betrifft, geht Bauer ausführlich auf das EuGH-Urteil von 2016 ein und vergleicht es mit dem Fremdbesitz-Urteil von 2009. Ihr Fazit ist, kurz gesagt: Verfassungsrechtlich gibt es keine Schwierigkeiten mit der Rx-Preisbindung, europarechtlich ist die Beurteilung problematischer. Einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit nimmt die Juristin nach ausführlicher Prüfung an – doch sie ist überzeugt, dass er aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden kann. Und so kommt Frau Bauer zu dem Schluss, dass man davon ausgehen kann, dass der EuGH bei einem erneuten Vorlageverfahren – etwa durch das Oberlandesgericht Köln oder München – die Europarechtskonformität der Rx-Preisbindung annehmen wird, vorausgesetzt, den Nachweisanforderungen wird nachgekommen. Dass diese Anforderungen gestellt wurden, war für Bauer übrigens keine Überraschung, sondern durchaus zu erwarten.
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Gröhes Gesetz zum Rx-Versandverbot hätte nicht überzeugt
Für Bühler interessant ist vor allem das Kapitel zum Rx-Versandverbot. Bauer kommt in ihrer Dissertation zu dem Ergebnis, dass eine solche Maßnahme ein verhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit wäre. Auch mit dem Europarecht wäre sie in Einklang zu bringen – wenn hier ebenfalls der schon bei der Rx-Preisbindung beschriebene Nachweis gelingt. Der Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot, den der ehemalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Ende 2016 vorgelegt hatte, überzeugt Bauer in seiner Begründung jedenfalls nicht. Gehe man das Vorhaben eines Rx-Versandverbots nochmals an, müsse man die möglichen Gefahren des Vertriebswegs Versand in den Vordergrund stellen. Dabei sei entscheidend, dass Versandapotheken von technischen Einrichtungen abhängig sind – läuft etwas schief, ist es Aufgabe der Präsenzapotheken zu kompensieren. Bestehe dann keine ausreichende Versorgungsdichte über Präsenzapotheken, könne ein technischer Ausfall zu einer Gesundheitsgefahr werden, schreibt Bauer in ihrer Schlussbetrachtung. Klar ist für sie: Versand kann angesichts dessen Unvermögen zu einer Vollversorgung und Notdiensten stets nur eine Ergänzung sein. Und so lange er die Aufgaben einer Präsenzapotheke nicht vollumfänglich übernehmen kann, ist es „Aufgabe des Staates aufgrund des im Vordergrund stehende Gesundheitsschutzes die Präsenzapotheken zu schützen“. Diese Schutzpflicht diene der Gesundheit und sei kein Selbstzweck, betont die Juristin.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses des Bundestags werden also bestens versorgt sein mit juristischer Expertise. Auch Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der sich seit Jahren mit allen Facetten des Apothekenrechts befasst, wird für Nachfragen gewappnet sein. Bühler selbst möchte vor dem Ausschuss hingegen nicht über rechtliche Umsetzbarkeit des Rx-Versandverbots sprechen, sondern dessen Sinnhaftigkeit und darüber, was passiert, wenn es nicht umgesetzt wird.
8 Kommentare
Von Kern hört man nur...
von Rainer W. am 24.01.2020 um 10:04 Uhr
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Meine Rede
von Mathias Mallach am 23.01.2020 um 11:22 Uhr
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Sitzung...
von Jan Kusterer am 23.01.2020 um 9:50 Uhr
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AW: §1
von Mathias Mallach am 23.01.2020 um 10:07 Uhr
AW: .
von Anita Peter am 23.01.2020 um 10:09 Uhr
Bühler Petition
von Ingrid Schierle am 23.01.2020 um 8:20 Uhr
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AW: Bühler Petition
von Roland Mückschel am 23.01.2020 um 9:15 Uhr
AW: Bühler Petition
von Thomas Kerlag am 23.01.2020 um 22:42 Uhr
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