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Jahreshauptversammlung
TGL-Chefin Hoch kritisiert ABDA wegen mangelnder Kampfbereitschaft
Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein am Mittwoch in Düsseldorf bekam die Standesführung wieder mal einiges an Kritik ab. Die TGL-Vorsitzende Heidrun Hoch bezeichnete deren aktuelle Politik als „beschämend“. Und: Der Apotheken- und Europarechts-Experte Hilko Meyer räumt einem neuerlichen Verfahren vor dem EuGH wegen der Rx-Preisbindung durchaus Erfolgschancen ein.
In ihrem Bericht kommentierte die TGL-Vorsitzende Heidrun Hoch eingangs den neuen Tarifabschluss. Mit den 3 Prozent Erhöhung für alle Berufsgruppen steht die TGL im Vergleich zum Bundesverband aus ihrer Sicht gut da. Sie sprach von dem „Mut, einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen“, und meinte damit im Wesentlichen die neue Vergütungsstruktur für Filialleiter. Die TGL verbinde mit der Zulage die Hoffnung, dass die Position der Filialleitung in Zukunft attraktiver wird, meinte Hoch.
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„Beschämende“ Standespolitik
Die aktuelle Standespolitik bezeichnete die TGL-Vorsitzende als „beschämend“. „In der Hoffnung, Herrn Spahn nicht zu verärgern, verlieren einige offensichtlich völlig das Maß“, konstatierte Hoch mit Blick auf die Weigerung der ABDA, dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler die benötigten Gutachten zum Rx-Versandverbot zur Verfügung zu stellen. Kritik übte sie darüber hinaus an dem Verhalten der Standesführung im Hinblick auf das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zu den Auswirkungen einer partiellen oder vollständigen Freigabe der Preise von Rx-Arzneimitteln. Dieses schrecke bei der ABDA niemanden auf, meinte Hoch, und sicherheitshalber ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sei offensichtlich kein Thema. Außerdem habe die bei der ABDA angesiedelte „AG Honorar“ nach mehr als acht Jahren noch immer noch keine konkreten Ergebnisse vorzuweisen.
Spahns Apothekenpaket und seine Bausteine
Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, gab einen Einblick in das Apothekenpaket von Gesundheitsminister Jens Spahn. Bei der Realisierung der systemstabilisierenden Bausteine, hänge noch vieles vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ab, sagte Diener. Dazu zählten das Verbot der Rezeptsteuerung für Krankenkassen und Ärzte, die Gleichpreisigkeit bei GKV-Arzneimitteln und die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Bei den systemverändernden Bausteinen, wie dem E-Rezept, Botendienst als Regelleistung, telepharmazeutische Beratung und automatisierte Arzneimittelabgabe müssten sich die Apotheken dagegen schon bald auf neue Verhältnisse einstellen.
Mitmachen statt wegducken
Wer sich mit der neuen „Apothekenwelt“ noch nicht so recht anfreunden kann, dem hielt Diener vor, dass es sicher vor Ort Konkurrenten gebe, die „es tun werden“. Das „Wegducken“ hält er angesichts dessen für eine „riskante Strategie“. Jede Apotheke sollte deshalb seiner Meinung nach schon in allernächster Zeit den Umbau und die Ergänzung der individuellen betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation in Angriff nehmen. Diener wünscht sich von den Apotheken, dass sie die neue unternehmerische Herausforderung annehmen und dass sie ihre Hausaufgaben rechtzeitig machen. Er mahnte ausdrücklich, sich dabei nicht mit Randproblemen zu verzetteln. Seine klare Ansage an die Apothekenleiter lautet: „Kümmern Sie sich um das, was sie machen können.“
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Wenn Apotheker das Wort Homeoffice hören, führt das regelmäßig zur Schnappatmung.“
Noch Chancen für Rx-Versandverbot im AMG?
Der Apotheken-und Europarechts-Experte Hilko Meyer, Frankfurt, rekapitulierte die Geschichte der deutschen Rx-Versandhandelsregelung und die dabei ausgetauschten Gründe und Argumente. Aktuell müsse akzeptiert werden, so Meyer, dass der Trend auf dem Gebiet der Digitalisierung eindeutig in Richtung mehr Öffnung gehe. Davon zeuge der auf EU-Ebene in der Entwicklung befindliche „Digital Services Act“ ebenso wie der hohe Stellenwert der Digitalisierung im Koalitionsvertrag.
Plan A und Plan B
Im Hinblick auf die verfahrene deutsche Situation bezüglich der Rx-Preisbindung und des Versandhandelsverbots skizzierte Meyer die folgenden Szenarien: Viele Apotheker halten an Plan A fest und wollen mit Blick auf den Koalitionsvertrag weiter für das Rx-Versandverbot im AMG zu kämpfen. Die Chancen, das noch zu erreichen, sieht er 16 Jahre nach der Freigabe jedoch eher pessimistisch, das heißt wortwörtlich „gleich Null“. Gleichwohl kann er nach wie vor nicht nachvollziehen, warum das jahrzehntelang geforderte Verbot nur sieben Monate nach der Koalitionsvereinbarung von der ABDA-Spitze so „sang-und klanglos“ zugunsten Spahns Plan B beerdigt worden sei.
In einer Zeit, in der E-Commerce, Versandhandel usw. eine viel größere Rolle spielen, kriegen wir den Geist nicht mehr in die Flasche.“
Zurück auf Anfang statt Plan B
Im Hinblick auf Spahns Begründung für die Verweigerung des Rx-Versandverbots muss sich nach Meyers Meinung das VOASG an der Sicherstellung der Gleichpreisigkeit messen lassen. Die werde jedoch nur noch teilweise angestrebt und sei daher europarechtlich angreifbarer als die bisherige Regelung, gab er zu bedenken. Insofern sei den Apotheken damit keineswegs geholfen. Im Übrigen warnt der Apothekenrechts-Experte davor, dass die Begleitregelungen des VOASG zur Einführung des E-Rezepts, wie etwa das Makelverbot, zu spät kommen könnten und vorgezogen werden sollten. Außerdem seien die derzeitigen Formulierungen viel zu ungenau für den Schutz der Vor-Ort-Apotheken.
Zusätzlich zu der von der ABDA geforderten Ausdehnung des Makelverbots auf Dritte müssten spezielle Regelungen für die Internetplattformen und ihre Betreiber erlassen werden, um das organisierte Makeln durch gewerbliche, aber auch durch private Nutzer zu verhindern. Er empfiehlt deshalb mit Nachdruck, ganz genau auf die Konditionen und den Regelungsumfang des VOASG zu achten. Im Übrigen plädiert Meyer nachdrücklich dafür, die Arzneimittelpreisverordnung, sollte sie letztendlich doch im Sozialrecht verankert werden, dort auch vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung auf den PKV-Bereich, der mit dem Erstattungsbetrag bereits in das SGB V integriert sei, wäre für ihn in jedem Fall ein „Muss“.
Dass wir in Deutschland nach wie vor eine flächendeckende Versorgung haben, hängt zweifellos mit der Preisbindung zusammen.“
1 Kommentar
Ein(e) HOCH dem Statement
von Dr.Diefenbach am 31.01.2020 um 16:01 Uhr
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