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Jahreshauptversammlung
TGL-Chefin Hoch kritisiert ABDA wegen mangelnder Kampfbereitschaft
Zurück auf Anfang statt Plan B
Im Hinblick auf Spahns Begründung für die Verweigerung des Rx-Versandverbots muss sich nach Meyers Meinung das VOASG an der Sicherstellung der Gleichpreisigkeit messen lassen. Die werde jedoch nur noch teilweise angestrebt und sei daher europarechtlich angreifbarer als die bisherige Regelung, gab er zu bedenken. Insofern sei den Apotheken damit keineswegs geholfen. Im Übrigen warnt der Apothekenrechts-Experte davor, dass die Begleitregelungen des VOASG zur Einführung des E-Rezepts, wie etwa das Makelverbot, zu spät kommen könnten und vorgezogen werden sollten. Außerdem seien die derzeitigen Formulierungen viel zu ungenau für den Schutz der Vor-Ort-Apotheken.
Zusätzlich zu der von der ABDA geforderten Ausdehnung des Makelverbots auf Dritte müssten spezielle Regelungen für die Internetplattformen und ihre Betreiber erlassen werden, um das organisierte Makeln durch gewerbliche, aber auch durch private Nutzer zu verhindern. Er empfiehlt deshalb mit Nachdruck, ganz genau auf die Konditionen und den Regelungsumfang des VOASG zu achten. Im Übrigen plädiert Meyer nachdrücklich dafür, die Arzneimittelpreisverordnung, sollte sie letztendlich doch im Sozialrecht verankert werden, dort auch vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung auf den PKV-Bereich, der mit dem Erstattungsbetrag bereits in das SGB V integriert sei, wäre für ihn in jedem Fall ein „Muss“.
Dass wir in Deutschland nach wie vor eine flächendeckende Versorgung haben, hängt zweifellos mit der Preisbindung zusammen.“
1 Kommentar
Ein(e) HOCH dem Statement
von Dr.Diefenbach am 31.01.2020 um 16:01 Uhr
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