- DAZ.online
- News
- Politik
- Schmitz: Beschlusslage ...
ABDA erklärt sich erneut zur Bühler-Petition
Schmitz: Beschlusslage verbietet Herausgabe der Gutachten
Klare Rangfolge der ABDA-Aktivitäten
Nun, da die Anhörung bereits eine Woche zurückliegt, hätte man meinen können, die Sache sei erledigt. Die Argumente sind ausgetauscht, die Gutachten ebenfalls. Doch Schmitz ließ es sich nicht nehmen, die Gedankengänge der ABDA-Spitze nochmals zu formulieren und den Mitgliedsorganisationen nahe zu bringen. Er erklärt, man habe die Beschlusslage auf Veranlassung von Präsident Schmidt nochmals hausintern aufbereitet. „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Beschlusslage die Übergabe der Gutachten nicht gebietet und sie nach Bewertung der politischen Auswirkung einer solchen Maßnahme die Übergabe sogar verbietet“, schreibt Schmitz.
Dezidiert legt er die Beschlusslage dar – drei Beschlüsse aus dem Jahr 2019 sind es, gefasst auf den ABDA-Mitgliederversammlungen am 17. Januar und 25. Juni sowie von der Hauptversammlung der deutschen Apotheker beim Deutschen Apothekertag im September. Letzterer lautete: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung das VOASG schnellstmöglich in den Deutschen Bundestag einbringt. Die deutsche Apothekerschaft wird das Gesetz im parlamentarischen Prozess konstruktiv-kritisch begleiten.“
Gleichpreisigkeit wiederherstellen
Allen Beschlüssen – mit Ausnahme des letztgenannten – sei gemeinsam, dass das Einfordern des Rx-Versandhandelsverbots unter einer Bedingung steht: Die Forderung solle (wieder) erhoben werden, wenn der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, die das Ziel der Gleichpreisigkeit vollständig erreichen. Den Beschlüssen sei zudem zu entnehmen, dass dieses Ziel auch ohne Versandverbot erreicht werden könne, wenn der Gesetzgeber auf die Streichung des § 78 Abs. 2 Satz 4 AMG verzichtet.
Daraus, so Schmitz weiter, ergebe sich eine „klare Rangfolge für die Aktivitäten der ABDA“:
1. Weitere Verfolgung des vorliegenden Gesetzentwurfs mit dem Ziel, die vollständige Gleichpreisigkeit wiederherzustellen (Keine Streichung § 78 Abs. 1 S. 4 AMG).
2. Nachfolgend und ersatzweise: Forderung nach Rx-Versandhandelsverbot (im Sinne des Gesetzentwurfs von Herrn Gröhe).
Weder das gleichzeitige Vorbringen beider Forderungen noch die isolierte Forderung nach dem Rx-Versandhandelsverbot wäre von dieser Beschlusslage gedeckt, so Schmitz in seinem Brief an die Apothekerkammern und -verbände.
7 Kommentare
ABDA
von J.M.L. am 06.02.2020 um 16:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Es ist doch nun alles klar?
von Karl Friedrich Müller am 05.02.2020 um 16:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
ABDA-Beschlussverfolgungs und - erfüllungquote???
von Christian Timme am 05.02.2020 um 10:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Rainer W. am 05.02.2020 um 9:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Roland Mückschel am 05.02.2020 um 9:35 Uhr
Wäre die Abda geschwächt....
von Conny am 04.02.2020 um 22:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Abda
von Edith Hatt am 04.02.2020 um 19:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.