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ABDA erklärt sich erneut zur Bühler-Petition
Schmitz: Beschlusslage verbietet Herausgabe der Gutachten
Nicht den Eindruck erwecken, die ABDA verfolge mehrere Ziele zugleich
Auch der Beschluss der Hauptversammlung spreche sich dafür aus, den vorliegenden Gesetzentwurf weiter zu verfolgen und zu dessen beschleunigter Behandlung beizutragen. Schmitz verweist darauf, dass der Beschluss von den Delegierten –„insbesondere nach der zuvor von Herrn Spahn gehaltenen Rede“ – in dem Wissen gefasst worden sei, dass der Gesetzentwurf keine Regelung für ein RxVersandhandelsverbot enthalte. Die „konstruktive“ Begleitung des Gesetzentwurfs, selbst wenn sie „kritisch“ erfolge, könne deshalb nicht so verstanden werden, dass die politischen Aktivitäten darauf gerichtet werden sollen, das Gesetz durch eine völlig andere gesetzliche Regelung, das Rx-Versandhandelsverbot, abzulösen.
Der Hauptgeschäftsführer betont zudem, dass es in allen Diskussionen der Gremien stets den Konsens gegeben habe, dass das Verbot des Rx-Versandhandels „die beste aller denkbaren Lösungen für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit“ sei. Aber: Gegenstand der Diskussionen sei letztlich nicht diese Bewertung gewesen, sondern die Frage, welche Maßnahmen politisch durchsetzbar seien. Und so lautete die Entscheidung: Das Rx-Versandhandelsverbot soll nicht gefordert werden.
Aufgrund dieser Beschlusslage seien der Geschäftsführende Vorstand der ABDA und die Geschäftsführung derzeit verpflichtet, für eine erfolgreiche Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz einzutreten und Schritte zu unterlassen, die dieses Ziel gefährden.
Abschließend schreibt Schmitz: „Auch wenn das von Herrn Bühler erfolgreich betriebene Petitionsverfahren ohne Frage nicht dadurch zu einer Maßnahme der ABDA wird, dass die ABDA ihm unterstützend Rechtsgutachten überlässt, so müssen Beobachter in Parlament und Regierung aus einer solchen Unterstützung jedoch ableiten, dass die ABDA mehrere Ziele gleichzeitig verfolge, von denen eines, das Verbot des Rx-Versandhandels, konträr zu den Inhalten des laufenden Gesetzgebungsverfahrens steht“. Das würde die Position der ABDA im laufenden Gesetzgebungsverfahren deutlich schwächen.
7 Kommentare
ABDA
von J.M.L. am 06.02.2020 um 16:30 Uhr
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Es ist doch nun alles klar?
von Karl Friedrich Müller am 05.02.2020 um 16:28 Uhr
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ABDA-Beschlussverfolgungs und - erfüllungquote???
von Christian Timme am 05.02.2020 um 10:01 Uhr
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Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Rainer W. am 05.02.2020 um 9:01 Uhr
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AW: Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Roland Mückschel am 05.02.2020 um 9:35 Uhr
Wäre die Abda geschwächt....
von Conny am 04.02.2020 um 22:20 Uhr
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Abda
von Edith Hatt am 04.02.2020 um 19:17 Uhr
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