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Umsatzsteuer auf Herstellerabschlag
Klagewelle in Hessen - in anderen Ländern Einzelfälle
In Hessen sind inzwischen etwa 120 Klagen gegen Apotheken bekannt, weil sie nicht auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer für 2015 verzichtet haben. In einigen anderen Ländern beschränken sich solche Klagen auf Einzelfälle. Mit diesen Klagen wollen die Krankenkassen die Verjährung von Ansprüchen verhindern. Doch offenbar ist die Bereitschaft zur Klage bei verschiedenen Krankenkassen recht unterschiedlich.
Im Dezember hatten einige Krankenkassen für Irritationen bei vielen Apothekern gesorgt. Die Krankenkassen hatten die Apotheken aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2015 zu verzichten. Denn diese Krankenkassen gehen davon aus, Umsatzsteuer auf den gesetzlichen Herstellerabschlag entrichtet zu haben, obwohl sie dazu nicht verpflichtet waren. Der steuerliche Sachverhalt wird weiterhin kontrovers diskutiert. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover geht davon aus, dass die Umsatzsteuer bei dem auf Bundesebene vereinbarten Verfahren so verbucht wird, dass die Krankenkassen damit gar nicht belastet werden. Doch einige Krankenkassen sehen dies anders und möchten ihre erwarteten Ansprüche in steuerrechtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten geltend machen. Damit diese möglichen Ansprüche, soweit sie das Jahr 2015 betreffen, nicht verjähren, hatten einige Krankenkassen von Apotheken diesbezügliche Verzichtserklärungen gefordert. Außerdem hatten einige Krankenkassen gedroht, die Apotheken noch vor dem Jahreswechsel zu verklagen, wenn sie keine Verzichtserklärung abgeben. Auch damit sollte die Verjährung unterbrochen werden.
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Etwa 120 Klagen in Hessen
In den ersten zwei Wochen dieses Jahres wurden einzelne Klagen der AOK Hessen und der IKK Südwest gegen Apotheken in Hessen und Rheinland-Pfalz bekannt . Inzwischen zeichnet sich aber in Hessen eine Klagewelle ab. Der Hessische Apothekerverband teilte auf Anfrage von DAZ.online mit, dass dort bis zum 5. Februar etwa 120 Klagen vorliegen. Die Zahl nehme zu, weil das Sozialgericht Frankfurt in diesen Tagen die Klagen an die Apotheken versende. Der Hessische Apothekerverband habe inzwischen einen Anwalt organisiert, der den Mitgliedern ausführliche Empfehlungen gebe und auch individuelle Mandate übernehmen könne.
2 Kommentare
1,77 € Abschlag für alle Arzneimittel zurückfordern!
von Andreas P. Schenkel am 06.02.2020 um 18:50 Uhr
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warum
von Karl Friedrich Müller am 06.02.2020 um 17:08 Uhr
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