- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Klagewelle in Hessen - in...
Umsatzsteuer auf Herstellerabschlag
Klagewelle in Hessen - in anderen Ländern Einzelfälle
Einzelne Klagen im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Hamburg
Damit unterscheidet sich die Lage in Hessen deutlich von der Situation in einigen anderen Bundesländern, zumindest soweit sie bisher bekannt ist. In einem Rundschreiben vom 3. Februar hat der Saarländische Apothekerverein nur über Klagen gegen zwei Apotheken von der IKK Südwest berichtet. Der Saarländische Apothekerverein erklärt dazu, andere Krankenkassen könnten für 2015 keine entsprechenden Ansprüche mehr stellen, weil die Verjährung mittlerweile eingetreten sei. Aus Hamburg ist außerdem eine Apotheke bekannt, die von der AOK Rheinland/Hamburg verklagt wurde. Beobachter vermuten, dass für diese vereinzelten Klagen gezielt Apotheken ausgewählt wurden, die besonders hohe Umsätze mit der jeweiligen Krankenkasse getätigt haben.
Der Apothekerverband Sachsen-Anhalt erklärte auf Anfrage von DAZ.online, dort sei bekannt, dass die AOK Sachsen-Anhalt einzelne Apotheken verklagt habe. Von einer Klagewelle könne dort aber keine Rede sein, heißt es beim Apothekerverband Sachsen-Anhalt. Nach Einschätzung des Verbandes hätten die meisten Apotheken dort wohl eine Einredeverzichtserklärung abgegeben, zumal der Verband dies empfohlen habe. Bei ihren Klagen habe die AOK Sachsen-Anhalt von sich aus das Ruhen der Klage beantragt. Zur Erklärung: Für die Krankenkassen steht die Klärung der zugrundeliegenden steuerlichen Frage im finanzgerichtlichen Verfahren im Mittelpunkt. Davon ist das sozialrechtliche Verfahren gegen die Apotheken zu unterscheiden.
Verschiedene Vorgehensweisen bei den Krankenkassen
Die unterschiedliche Situation in den Bundesländern liegt offenbar am unterschiedlichen Vorgehen der verschiedenen Krankenkassen. Ein vollständiges Bild aus allen Bundesländern liegt bisher nicht vor. Außerdem muss derzeit wohl damit gerechnet werden, dass noch Klagen zugestellt werden. Dies zeigt die jüngste Entwicklung in Hessen.
Droht Wiederholung zu jedem Jahresende?
Die Klärung des steuerlichen Sachverhalts dürfte bis zur letzten Instanz Jahre dauern. Bis dahin droht möglicherweise vor jedem Jahresende, dass einzelne Krankenkassen die Apotheken zu entsprechenden Verzichtserklärungen auffordern und mit Klagen drohen. Denn zu jedem Jahresende können wieder Ansprüche verjähren. Das Thema kann daher langfristig weiterhin alle Apotheken betreffen, auch in Bundesländern, die bisher kaum oder gar nicht davon berührt waren.
2 Kommentare
1,77 € Abschlag für alle Arzneimittel zurückfordern!
von Andreas P. Schenkel am 06.02.2020 um 18:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
warum
von Karl Friedrich Müller am 06.02.2020 um 17:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.