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International Pharmaceutical Federation
Guideline: Was Apotheker über Corona wissen müssen
Entscheidungsbaum: Was rät man welchem Patienten?
Nach Ansicht der FIP sollen Apotheken einen Verantwortlichen benennen, der sich um die Beschaffung der benötigten Arzneimittel und Medizinprodukte kümmert. Listen, was genau an Lager gehalten werden soll, sind der Guideline angefügt. Sie umfassen zum Beispiel Arzneimittel zur antiviralen Therapie, wie Interferon, Ribavirin sowie Lopinavir/Ritonavir, außerdem Ibuprofen und Methylprednisolon, aber auch räumliche Voraussetzungen, wie ein isoliertes Ausgabefenster, Equipment, wie Fiebermesser und eine UV-Lampe, sowie persönliche Schutzausrüstung. Letztere ist unterteilt in essenzielle, wie Maske und Einmalhandschuhe, und optionale. Weiter finden sich ausführliche Hinweise dazu, was Apotheken tun können, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, teils stammen die Hinweise von der „Chinese Pharmaceutical Association“. Diese stellt zu jedem Punkt weitere Informationen zur Verfügung, die auf der FIP-Seite einsehbar sind.
Maske alleine bringt wenig
Ein Punkt widmet sich dem Thema Masken. Dort heißt es, dass Masken eine Maßnahme seien, die Verbreitung bestimmter Atemwegserkrankungen in betroffenen Gebieten zu reduzieren. Allein böten sie aber keinen adäquaten Schutz und es müssten immer zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Wenn Masken getragen werden, dann nur in Kombination mit Handhygiene und anderen Infektionsschutzmaßnahmen, um Übertragungen von Mensch zu Mensch zu verhindern.
Außerdem stellt die FIP einen Entscheidungsbaum zur Verfügung, anhand dessen Apotheker Patienten zu den passenden Maßnahmen raten sollen.
Apotheker und ihre Verbände könnten zudem selbst Infomaterialien entwerfen, wie Poster oder Webseiten, so ein Vorschlag. Ein weiterer Absatz widmet sich dem Thema Handhygiene, hier finden sich auch Rezepturen für von der WHO empfohlenen Händedesinfektionsmittel.
Die FIP empfiehlt, dass das ganze Apothekenteam die Guideline kennen sollte. Die Risikobewertung einzelner Patienten sollte unter der Leitung eines Apothekers stattfinden. Auch für den Verweis an die richtige Stelle im Verdachtsfall sei ein Apotheker verantwortlich. Und: Für Apotheker im HV bestünde definitiv ein Infektionsrisiko, weil sie Kontakt mit potenziell Infizierten haben. Daher sollten Heilberufler persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Zum Schluss der Guideline finden sich noch häufige Fragen sowie Coronamythen. Zudem veranstaltet die FIP am kommenden Montag ein Online-Seminar zum Thema „Coronavirus 2019-nCoV: How can pharmacists help control the outbreak?“ Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die FIP-Seite.
Coronavirus
Ein Leitfaden für die Apotheke
2020
Deutscher Apotheker Verlag
17,0 x 24,0 cm
Kartoniert
ISBN 978-3-7692-7612-1
1 Kommentar
Was Apotheker über Corona wissen müssen
von Jürgen Barth am 10.02.2020 um 8:01 Uhr
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