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Antwort auf Parlamentarische Anfrage
Deutsche Importklausel verstößt nicht gegen EU-Recht
Importklausel EU-Rechtskonform
Dann kommt Breton auf die deutsche Importklausel zu sprechen. Bei der Kommission lägen keine Beschwerden über die mögliche Unvereinbarkeit von Art. 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit den Binnenmarktvorschriften vor, schreibt der Binnenmarktskommissar. Derzeit habe die Kommission keinen Hinweis darauf, dass diese Bestimmung gegen EG-Recht verstoße.
Keine weiteren legislativen Maßnahmen
Eine konkrete Antwort auf die zweite Frage der tschechischen EU-Parlamentarierin, ob die Kommission eine legislative Lösung für die Situation plane oder ob sie den Mitgliedstaaten ein Rechtsinstrument an die Hand geben werde, mit dem sie sich vor dieser Praxis schützen könnten, bleibt die Kommission schuldig. Sie verweist statt dessen darauf, dass die Mitgliedstaaten bereits heute Maßnahmen ergreifen könnten, um den Arzneimittelmangel zu verhindern oder zu beheben, indem sie den freien Verkehr von, nach und in ihrem Hoheitsgebiet beschränken, um das menschliche Leben zu schützen und eine angemessene Versorgung mit Arzneimitteln in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Solche Maßnahmen müssen entsprechend vertretbar, notwendig und in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen.
Hieraus kann der Schluss gezogen werden, dass die Kommission allem Anschein nach nicht die Absicht hat, die bestehenden Rechtsinstrumente durch irgendwelche legislativen Maßnahmen zu modifizieren. Vielmehr wird die bestehende Rechtslage offenbar für geeignet befunden, um etwaige Versorgungsprobleme über einzelne Eingriffe der Mitgliedstaaten zu begrenzen, wohlgemerkt nicht als Freibrief, sondern jeweils orientiert am Einzelfall.
1 Kommentar
Importklausel
von Roland Mückschel am 11.02.2020 um 18:25 Uhr
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