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Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Was bedeutet der neue Änderungsantrag für den Apothekenalltag?
Viele praxisrelevante Fälle weiterhin unbeachtet
Wenn die Vertragsverhandlungen für die Apotheker ungünstig ausgehen, könnten sich die künftigen Erleichterungen weitgehend auf die mögliche Überschreitung des Festbetrags beschränken. Dies betrifft eher wenige Fälle. Dagegen werden andere Problemkonstellationen des Alltags im jüngsten Änderungsantrag weiterhin überhaupt nicht adressiert. So ist beispielsweise keine Abweichung von den Regeln für die abzugebende Packungsgröße vorgesehen, wenn nur einzelne Packungsgrößen nicht verfügbar sind. Auch das Ausweichen auf andere Konzentrationen des Wirkstoffes wird nicht erwähnt. Für solche kreativen Ansätze ist das System weiterhin viel zu starr. In allen diesen Fällen werden weiterhin neue Rezepte erforderlich sein und diese Fälle werden auch künftig in den einschlägigen Statistiken nicht als Lieferschwierigkeiten erscheinen. Damit wird weiterhin schwer zu erkennen sein, wie häufig Lieferengpässe bei Rabattvertragsarzneimitteln sind.
1 Kommentar
Faire - Kassenwettbewerb - Gesetz was für eine Begriffsverwirrung!
von Heiko Barz am 12.02.2020 um 11:58 Uhr
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