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Hersteller verspricht Rechtssicherheit
CBD als Medizinprodukt – die Lösung der Statusprobleme?
Quantenphysik als Grundlage
Dabei soll die sogenannte Quantenpunkt-Technologie zum Einsatz kommen, die beispielsweise auch bei Fernsehern angewandt wird. Dabei wird ein Halbleiter (Steuerstoff) mit einem geeigneten Nano-Kristall wie zum Beispiel Siliziumdioxid zu einem Quantenpunkt verbunden. Viele natürlich vorkommende Stoffe haben Halbleitercharakter und eignen sich daher für die Quantenpunkt-Herstellung, so auch CBD. In Form des Quantenpunktes soll CBD dann quantenphysikalische Eigenschaften annehmen und bereits aus der Entfernung über elektromagnetische Wellen wirken. Zudem sollen diese quantenphysikalischen Eigenschaften die Reichweite der elektromagnetischen Wellen der aktiven Substanz erheblich vergrößern. Vereinfacht ausgedrückt soll dann das CBD den Rezeptor allein über diese elektromagnetische Wechselwirkung aktivieren, ohne anzudocken. Da dieser angeblich dann auch seine Konfirmation ändert, soll eine pharmakologische Wirkung durch Andocken am Rezeptor gar nicht mehr möglich sein.
Folgende Wirkungen können laut LeafPharma dadurch auftreten: beruhigend, schmerzlindernd, krampflösend, appetitregulierend, stimmungsaufhellend, entzündungshemmend, schlaffördernd, entspannend und bei äußerlicher Anwendung auch antibakteriell. Das bislang einzig zugelassene CBD-Arzneimittel ist übrigens nur bei bestimmten Epilepsieformen zugelassen.
Zwei Produktlinien
Die CBD-Öle enthalten laut Hersteller entweder Cannabidiol oder Hanfextrakt in einem Trägeröl wie zum Beispiel MCT-Öl. Wobei der Vollspektrumextrakt aus der Hanfpflanze im Gegensatz zum reinen CBD noch weitere Cannabinoide und Terpene, die die Eigenschaften des CBDs synergistisch verstärken können soll, enthält. Die CBD-Öle sollen entweder komplett THC-frei sein oder bei Verwendung des Vollspektrumextraktes höchstens geringe Mengen THC enthalten, die unter dem gesetzlich festgelegten Grenzwert von 0,2 Prozent liegen, erklärt LeafPharma. Zudem behauptet die Firma, jede Charge hinsichtlich des ausgewiesenen CBD-Gehaltes und des zulässigen THC-Grenzwertes zu kontrollieren.
Zwei Produktlinien „LeafBasic“ und „LeafPro“ werden derzeit vertrieben. Letztere über die Apotheke. Die Firma verspricht, dass aufgrund des Herstellungsverfahrens die CBD-Medizinprodukte verkehrsfähig sind und somit rechtssicher. Seit Sommer 2019 sind sie in der Lauer-Taxe gelistet. Mal sehen, ob das so bleibt oder ob man auch hier geteilter Meinung hinsichtlich der Wirkweise und infolge auch des Status ist.
4 Kommentare
CBD Struktuformel: falsch
von Dr. Ulrich Thibaut am 04.03.2020 um 14:00 Uhr
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dazu fällt mir nur ein ...
von Walter Amann am 20.02.2020 um 0:51 Uhr
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Hä? Quantenphysikalisch
von Dipl.-Phys. Norbert Veicht am 19.02.2020 um 10:36 Uhr
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Also....
von Karl Friedrich Müller am 19.02.2020 um 9:05 Uhr
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