Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

AOK will auf E-Rezepte zugreifen

Berlin - 26.02.2020, 10:15 Uhr

Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass das E-Rezept in die E-Patientenakte der Krankenkassen integriert wird und die Kassen unmittelbar zugreifen können. (b/Foto: imago images / photothek)

Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass das E-Rezept in die E-Patientenakte der Krankenkassen integriert wird und die Kassen unmittelbar zugreifen können. (b/Foto: imago images / photothek)


Am morgigen Donnerstag findet im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die nicht öffentliche Fachanhörung zum geplanten Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) statt. Mit dem Vorhaben will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem Näheres zur Einführung der E-Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes regeln. In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf fordert der AOK Bundesverband nun, dass auch die Kassen auf die E-Rezepte in der Telematikinfrastruktur zugreifen dürfen. Außerdem sieht der Verband keine Notwendigkeit dafür, dass Ärzte und Apotheker für das Befüllen der ePA Geld bekommen.

Das PDSG enthält für Apotheker einige wichtige Regelungen. Allen voran sind das die Abschnitte, in denen es um die Ausgestaltung des E-Rezeptes geht. Es wird klargestellt, welche Berufsgruppen in welcher Form auf die Verordnungen zugreifen können. Die Gematik wird beauftragt, eine E-Rezept-App zu bauen, die als Königsweg für die Rezeptübermittlung genutzt werden kann. Allerdings: „Hinter“ der Gematik-App soll es Wettbewerb geben – Kunden sollen ihre Verordnungen an die Apps von anderen Anbietern, wie dem DAV oder DocMorris, weiterleiten können. Apothekern winkt außerdem ein Zusatzhonorar, wenn sie die E-Patientenakte mit Daten des Patienten befüllen, auch Ärzte sollen dafür Geld bekommen. Die genaue Höhe des apothekerlichen Honorars soll ausgehandelt werden.

In einem weiteren Abschnitt wird geregelt, dass auch ausländische Versandapotheken von den Krankenkassen Geld für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten sollen. Zur Erklärung: Apotheker und Kassen haben vertraglich Summen vereinbart, die die Apotheker für die Erstanbindung erhalten. Im Entwurf heißt es nun, dass die EU-Versender aus „europarechtlichen Gründen“ ebenfalls an diese Finanzierungsvereinbarungen angeschlossen werden sollen. Allerdings ist nach wie vor unklar, wie die EU-Versender aus technischer Sicht angebunden werden sollen. Probleme gibt es beispielsweise mit den Karten (SMC-B und HBA), weil diese nur an Heilberufler und Apotheken ausgegeben werden.

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AOK: keine zusätzliche Vergütung für Leistungserbringer

Insbesondere was die geplanten Neuregelungen zum E-Rezept betrifft, hat der AOK-Bundesverband viel zu meckern. Zunächst beschwert sich der Kassenverband darüber, dass Leistungserbringer für die Befüllung der ePA, auf die die Versicherten ab 2021 ein Recht haben, eine Vergütung bekommen sollen. Denn: „Neben der vollständigen Finanzierung der Erstausstattung, des Betriebs und der Honorierung der Leistungserbringer durch Beitragsmittel, wird mit den geplanten Regelungen zudem eine teilweise Doppelfinanzierung (Befüllung der ePA, wie Medikationsplan, Notfalldaten, eArztbrief) angestrebt“, heißt es in der Stellungnahme. 

Insbesondere an der Mehrbezahlung für die Ärzte stört sich die AOK: „Es kann nicht sein, dass die Ärzte für jeden Klick in ihrer Praxis-Software extra bezahlt werden. Und mehr wird es für die automatisierten Prozesse zur Aktualisierung der Patientendaten künftig nicht brauchen“, erklärt Bundesverbands-Chef Martin Litsch in einer Mitteilung.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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