Straftatbestand nichtig

Bundesverfassungsgericht kippt Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe

Berlin - 26.02.2020, 12:45 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur Sterbehilfe gesprochen. (c / Foto: Darius Ramazani)

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur Sterbehilfe gesprochen. (c / Foto: Darius Ramazani)


SPD: Spahn muss sich bewegen – FDP will Sterbehilfegesetz

Die SPD-Fraktion im Bundestag verlangt daher nach dem Urteil aus Karlsruhe Bewegung vom Minister: Spahn müsse jetzt seinen Widerstand gegen die Abgabe der für einen selbstbestimmten Suizid notwendigen Medikamente aufgeben, sagte SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bas erklärte weiter, dass auch Ärzte nun Rechtssicherheit bräuchten. „Ich wünsche mir klare Regeln, wann insbesondere ärztliche Begleitung erlaubt und wann gewerbliche Angebote ausgeschlossen sind.“ Das Urteil gebe dazu den Auftrag.

Die FDP-Rechtspolitikerin Helling-Plahr fordert nach dem Urteil ein liberales Sterbehilfegesetz: „Dass sich das Gericht in seinem Urteil eindeutig zur Selbstbestimmung am Lebensende bekannt hat, ist ein gutes Zeichen“, erklärte sie. Im Ergebnis sei die Entscheidung richtig, aber nicht ausreichend. „Wir brauchen ein Sterbehilfegesetz mit klaren Regeln, unter welchen Voraussetzungen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch genommen oder geleistet werden darf. Ich werde daher meine Kollegen im Deutschen Bundestag einladen, einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zu entwickeln. Es wichtig, dass eine solche Initiative aus der Mitte des Parlamentes heraus kommt.“ 

Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß kritisierte die Entscheidung aus Karlsruhe mit scharfen Worten: „Es ist ein Urteil der Schande“, sagte er. Der bisherige Paragraf im Strafgesetzbuch habe für eine Brandmauer gesorgt und damit verhindert, dass ältere und kranke Menschen in den Tod getrieben werden. „Selbstmorde nehmen in einer Gesellschaft zu, wo der Sterbehilfe niedrige Hürden aufgestellt werden“, ist Krauß überzeugt. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich Menschen rechtfertigen müssen, wenn sie bei einer schweren Erkrankung ihrem Leben kein selbstgestecktes Ende bereiten wollten. Wann ein Leben ende, sollte nicht in den Händen der Menschen liegen, forderte Krauß.

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Besorgnis bei den Kirchen

Die großen Kirchen reagierten besorgt: „Das Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, teilten der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie warnte vor einer Dynamik mit nicht abschätzbaren Folgen. „Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zu einer aufwendigen Sterbebegleitung sein“, erklärte er. In einer immer älter werdenden Gesellschaft steige der finanzielle Druck auf den Gesundheitssektor und der soziale Druck auf die kranken Menschen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, mit dem Urteil werde die Selbsttötung zur selbstverständlichen Therapieoption. Der Gesetzgeber habe kein Instrument, dem jetzt noch einen Riegel vorzuschieben, erklärte Vorstand Eugen Brysch.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, Az.: 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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