Minister Jens Spahn zum Sterbehilfeurteil

„Behörden sollen nicht über Leben oder Tod entscheiden müssen“

Berlin - 27.02.2020, 10:15 Uhr

Jens Spahn unterstützte einst das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe – nun muss er nach einer neuen, verfassungskonformen Lösung suchen. (c / Foto: imago images / Christian Thiel)

Jens Spahn unterstützte einst das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe – nun muss er nach einer neuen, verfassungskonformen Lösung suchen. (c / Foto: imago images / Christian Thiel)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über mögliche Neuregelungen zur Sterbehilfe beraten. Das Urteil gebe dem Gesetzgeber ausdrücklich Spielraum zu Regulierungen und Konkretisierungen, betonte er am gestrigen Mittwoch in Berlin. Spahn hält es allerdings weiterhin für falsch, Behörden wie das BfArM für die Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.

2015 hatte der Bundestag das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung beschlossen. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Gesetzesvorlage, die fraktionsübergreifend aus der Mitte des Bundestages kam, seinerzeit unterstützt. Am gestrigen Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass dieser Straftatbestand verfassungswidrig und damit nichtig sei.

Das Gericht stellte fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen sowie sich hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und diese Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Das strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung mache es Suizidwilligen jedoch faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Das Gericht stellte aber auch klar, dass es durchaus möglich ist, gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe zu stellen – es müsse aber sichergestellt sein, dass trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Hilfe real eröffnet bleibt. Zugleich könne aber auch niemand verpflichtet werden, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

Spahn will diesen vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Spielraum nun nutzen. Er wolle „mit allen Beteiligten sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden“, sagte er am späten Mittwochnachmittag. Als Beispiele nannte er Beratungspflichten und Wartefristen. Zudem gebe es je nach Lebenssituation unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewillens. Aus einem Recht auf selbstbestimmtes Sterben dürfe jedoch keine Gewöhnung oder gar gesellschaftliche Pflicht werden, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. „Wir müssen immer die Betroffenen und ihre Angehörigen im Blick zu behalten. Sie verdienen es, dass diese Frage zufriedenstellend und auch rechtssicher gelöst wird“.

Spahn betonte aber auch, dass es „falsch“ sei, wenn Behörden über Leben oder Tod entscheiden müssten. Das Verfassungsgericht habe schließlich festgestellt, dass es eine Verpflichtung zur Suizidhilfe nicht gebe – ein Anspruch gegenüber Behörden gibt es nach dem Verständnis des Ministers daher nicht. Spahn betonte, dass die Karlsruher Richter nicht über die Auslegung des Betäubungsmittelgesetztes geurteilt hätten. Zu der Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels erlauben muss, laufe noch ein anderes Verfahren. Allerdings: Eigentlich liegt hierzu bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März 2017 vor, das Spahn jedoch bislang nicht umgesetzt sehen willen.

Im Bundesgesundheitsministerium werde man das Karlsruher Urteil nun genau prüfen und dann entscheiden, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Aus Spahns Sicht war es jedenfalls wichtig, diese Entscheidung abzuwarten, ehe weitere Entscheidungen getroffen werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Sterbehilfe

von Assine am 28.02.2020 um 8:44 Uhr

Es wäre gut, wenn Vertrauen in denjenigen „investiert“ werden würde, der des Lebens - aus mangelnder Lebensqualität durch schwerste Erkrankung - müde ist und sich zum Suizid entschlossen hat. Solche Entscheidungen trifft man nicht mal eben so nebenbei. Das hat die Politik nicht begriffen, dass die Würde des Menschen höher anzusetzen ist als Paragrafen. Und außerdem in Artikel 1 des GG gewährleistet ist. Allen Versuchen von Herrn Spahn, das ganze wieder verwässern zu wollen, sollte widersprochen werden.

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