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Gastkommentar
Mit unpassenden Packungsgrößen Kasse machen: das Beispiel Polivy
Mit einer 100 mg und einer 10 mg könnten die Kosten erheblich sinken
Diese Verwurfskosten wären problemlos und deutlich zu reduzieren – beispielsweise durch die Markteinführung einer 100 mg-Packung und einer 10 mg-Packung, wie folgende Tabelle zeigt:
Körpergewicht in kg | Dosis in mg | Verwurf in mg | Nettokosten | Bruttokosten |
Verwurf | Verwurf | |||
40 | 72 | 8 | 705,04 € | 839,00 € |
50 | 90 | 0 | - € | - € |
60 | 108 | 2 | 176,26 € | 209,75 € |
70 | 126 | 4 | 352,52 € | 419,50 € |
77 | 138,6 | 1,4 | 123,38 € | 146,82 € |
80 | 144 | 6 | 528,78 € | 629,25 € |
90 | 162 | 8 | 705,04 € | 839,00 € |
100 | 180 | 0 | - € | - € |
110 | 198 | 2 | 176,26 € | 209,75 € |
120 | 216 | 4 | 352,52 € | 419,50 € |
Die Summe der Bruttokosten für die möglichen Verwürfe, die in der rechten Spalte der beiden Tabellen ausgewiesen werden, würde in unserem Beispiel von 69783,63 Euro auf 3712,56 Euro oder um fast 95 Prozent (!) sinken.
Fazit:
Wie gesagt, jeder darf und soll Gewinne machen. Aber diese dreiste Art von Abzocke ist erstens einem Weltkonzern wie Roche unwürdig und zweitens dürfte dies auch nicht erlaubt sein. Ohne großen Aufwand könnten die Zulassungsbehörden, unterstützt von den entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen, beispielsweise in vergleichbaren Fällen mehrere geeignete Packungsgrößen oder/und längere Haltbarkeits-/Stabiltätsuntersuchungen fordern, damit eine sinnvolle und verwurfsarme Zubereitung der Infusionen möglich wird. Die Krankenkassen und damit das Solidarsystem wären dankbar.
Roche hat am 6.3.2020 Stellung zu diesem Kommentar bezogen. Den Beitrag finden Sie hier.
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