Anklage wegen bandenmäßiger Unterdosierung

Landgericht Essen will kein Hauptverfahren gegen PTA von Peter S. eröffnen

Berlin - 12.03.2020, 16:00 Uhr

Im Oktober 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. erhoben. Doch das Landgericht Essen entschied sich nun gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden PTA. (Foto: imago images / Gottfried Czepluch)

Im Oktober 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. erhoben. Doch das Landgericht Essen entschied sich nun gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden PTA. (Foto: imago images / Gottfried Czepluch)


Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt

„Heute hat die Staatsanwaltschaft dagegen sofortige Beschwerde eingelegt“, erklärte der Gerichtssprecher am gestrigen Mittwoch. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte dies auf Nachfrage – die Anklage wolle nun den Beschluss des Landgerichts prüfen. So müsste das Oberlandesgericht Hamm über die Eröffnung des Hauptverfahrens und somit über eine Beweisaufnahme durch das Landgericht entscheiden.

Peter S. wurde im Juli 2018 vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Da Revision eingelegt wurde, muss derzeit der Bundesgerichtshof über den weiteren Verfahrensgang entscheiden. Interessant ist, dass der frühere Essener Richter Johannes Hidding, der als Vorsitzender Richter in dem Verfahren gegen Peter S. das Urteil gesprochen hatte, zwischenzeitlich als Mitarbeiter zum Bundesgerichtshof gewechselt ist – offenbar zum vierten Strafsenat, der über die Revision zu entscheiden hat.

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Verfahren gegen Eltern eingestellt

Peter S. sitzt seit nun mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft, Entgegen der Beschwerde der Verteidigung hatte das Oberlandesgericht Hamm dies als zulässig angesehen. Gegen seine Eltern hatte die Staatsanwaltschat Essen ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs eines ungenehmigten Arzneimittelgroßhandels geführt – sowie gegen die Mutter wegen Beihilfe zu Betrugsstraftatbeständen. Diese Verfahren hat sie aber zwischenzeitlich wieder eingestellt.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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