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Anklage wegen bandenmäßiger Unterdosierung
Landgericht Essen will kein Hauptverfahren gegen PTA von Peter S. eröffnen
Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt
„Heute hat die Staatsanwaltschaft dagegen sofortige Beschwerde eingelegt“, erklärte der Gerichtssprecher am gestrigen Mittwoch. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte dies auf Nachfrage – die Anklage wolle nun den Beschluss des Landgerichts prüfen. So müsste das Oberlandesgericht Hamm über die Eröffnung des Hauptverfahrens und somit über eine Beweisaufnahme durch das Landgericht entscheiden.
Peter S. wurde im Juli 2018 vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Da Revision eingelegt wurde, muss derzeit der Bundesgerichtshof über den weiteren Verfahrensgang entscheiden. Interessant ist, dass der frühere Essener Richter Johannes Hidding, der als Vorsitzender Richter in dem Verfahren gegen Peter S. das Urteil gesprochen hatte, zwischenzeitlich als Mitarbeiter zum Bundesgerichtshof gewechselt ist – offenbar zum vierten Strafsenat, der über die Revision zu entscheiden hat.
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Verfahren gegen Eltern eingestellt
Peter S. sitzt seit nun mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft, Entgegen der Beschwerde der Verteidigung hatte das Oberlandesgericht Hamm dies als zulässig angesehen. Gegen seine Eltern hatte die Staatsanwaltschat Essen ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs eines ungenehmigten Arzneimittelgroßhandels geführt – sowie gegen die Mutter wegen Beihilfe zu Betrugsstraftatbeständen. Diese Verfahren hat sie aber zwischenzeitlich wieder eingestellt.
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