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Streit um Herstellungs- und Großhandelsserlaubnis
Verwaltungsrichter halten Lunapharm für nicht „zuverlässig“
Der Brandenburger Pharmahändler Lunapharm darf weiterhin keine Arzneimittel herstellen und nicht mit ihnen handeln. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied das Verwaltungsgericht Potsdam, dass die Brandenburger Arzneimittelaufsicht diese Tätigkeiten zu Recht untersagt hat. Lunapharm hat bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.
Zuletzt war es stiller geworden um das im brandenburgischen Mahlow ansässige Unternehmen Lunapharm. Der Arzneimittelhändler war in den Fokus der Öffentlichkeit getreten, als das ARD-Magazin „Kontraste“ im Sommer 2018 über einen illegalen Handel mit Krebsmedikamenten aus Griechenland berichtete, in den Lunapharm verwickelt gewesen sein soll. Dieser Bericht hatte beachtliche Folgen: Nicht nur wurde Lunapharm und das für seine Aufsicht zuständige Brandenburger Landesamt einer strengen Prüfung unterzogen. Der Händler verlor auch die Erlaubnis, Arzneimittel herstellen, also Importe umzuverpacken, und Großhandel zu betreiben. Nicht zuletzt musste die damalige Brandenburger Gesundheitsministerin Diana Golze ihren Hut nehmen. In der Folge wurde viel über Sinn und Unsinn von Parallel- und Reimporten sowie speziell ihrer Förderung diskutiert – allerdings ohne bemerkenswerte Folgen.
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Nach wie vor sind verschiedene Gerichtsverfahren rund um die Affäre Lunapharm anhängig – rechtskräftige Entscheidungen gibt es noch keine. Es handelt sich um Strafverfahren, presserechtliche Verfahren, aber auch um verwaltungsrechtliche. Vergangene Woche fiel nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes – für ein Eilverfahren ein reichlich später Zeitpunkt. Lunapharm wollte erreichen, wieder handlungsfähig zu werden – sprich, es wollte seine Herstellungs- und Großhandelserlaubnis zurück, die ihm das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg entzogen hatte. Doch die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag des Unternehmens ab – die angegriffenen Behördenbescheide haben damit vorläufig weiter Bestand.
„Umfangreiches gerichtliches Verfahren“
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, es bestätige „mit seiner Entscheidung in dem sehr umfangreichen gerichtlichen Verfahren die Auffassung des Landesamtes, dass die Zuverlässigkeit des Unternehmens im Umgang mit Arzneimitteln nicht mehr gegeben ist“. Das Unternehmen habe wiederholt gegen seine arzneimittelrechtlichen Sorgfaltsplichten verstoßen, „indem es sich insbesondere am Handel von gefälschten oder in unsicheren Vertriebswegen gehandelten Krebsmedikamente beteiligte“.
Der Brandenburger Familienbetrieb streitet bis heute ab, wissentlich unrechtmäßig gehandelt zu haben. Auch sei kein Patient je zu Schaden gekommen, der ein Lunapharm-Arzneimittel eingenommen hatte. Und so ist es nicht verwunderlich, dass das Unternehmen gegen den aktuellen Beschluss aus Potsdam Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt hat.
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 13. März 2020, Az.: VG 6 L 278/19
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