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Notfall-, Erkältungs- und Grippearzneimittel
Schweiz: Zur Rose will Ausnahmegenehmigung für OTC-Versand
In der Schweiz gelten besondere Regeln für den OTC-Versand. Rezeptfreies darf dort nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung über den Versandhandel bezogen werden. Angesichts der Coronakrise würde nun der DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose auch gerne verschreibungsfreie Notfall-, Erkältungs- und Grippearzneimittel verschicken und fordert deswegen eine entsprechende Ausnahmebewilligung. Als Begründung führt Zur Rose unter anderem die Entlastung stationärer Apotheken und deren exponierten Personals an.
Während in Deutschland der Löwenanteil der im Versandhandel
verkauften Arzneimittelpackungen die Selbstmedikation betrifft, ist die Situation in der Schweiz eine gänzlich andere. Hier dürfen nämlich nur Arzneimittel versendet werden, die von einem Arzt verschrieben wurden. Der Versand von Rx-Präparaten auf Rezept ist also zugelassen. Der OTC-Versand hingegen ist nur stark eingeschränkt erlaubt, nämlich wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose hatte in der Vergangenheit bereits versucht, diese Regelung zu umgehen, indem OTC-Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen konnten, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Das Bundesgericht hatte diesen Trick jedoch verboten.
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Nun unternimmt der Konzern einen neuen Anlauf. Anlass ist die aktuelle Coronakrise. Laut einer Pressemeldung fordert Zur Rose eine Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel. Der Antrag soll dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesrat seit dem gestrigen Montag vorliegen. Das Coronavirus schränke das öffentliche Leben und die Bewegungsfreiheit stark ein, schreibt die DocMorris-Mutter in ihrer Mitteilung. Der Versandhandel habe eine immer wichtigere Aufgabe zu bewältigen. Der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln sei jedoch nur nach Vorliegen eines ärztlichen Rezepts erlaubt. Deshalb fordere man eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel (OTC-Medikamente). Versandapotheken könnten jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten, schreibt zur Rose weiter. Sie würden helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasteten stationäre Apotheken und deren exponiertes Personal.
Zudem stellten Versandapotheken wie Zur Rose für Menschen, die in Quarantäne sind, und alle Gefährdeten eine unkomplizierte, rasche und sichere Versorgung sicher. Die Ausnahme solle gelten, solange die Schweizer COVID-19-Verordnung in Kraft ist.
Angeblich zur Entlastung der stationären Apotheken und Drogerien
Zur Rose behauptet weiter, dass es im Interesse aller, also auch des Versandkonzerns liege, stationäre Apotheken und Drogerien mittels der (befristeten) Bewilligung zum Versand von OTC-Arzneimitteln zu entlasten und zu ergänzen. Das helfe der gesamten Bevölkerung, schützte das Personal und trage zum gemeinsamen Ziel bei, die Versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Virus einzudämmen.
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Jüngste Äußerungen des Konzernchefs Oberhänsli, der sich sehr erfreut über den Aufwind durch die Coronakrise unter anderem durch den massiv gestiegenen Rx-Umsatz in der Schweiz äußerte, wecken allerdings gewisse Zweifel daran, dass es primär um die Entlastung der stationären Apotheken und den Schutz der Bevölkerung geht, sondern eher darum, ein noch größeres Stück vom Corona-Kuchen abzubekommen.
2 Kommentare
Augenwischerei
von Dr. Internet am 27.03.2020 um 0:35 Uhr
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Entlasten? Um was?
von Pharmi am 24.03.2020 um 19:41 Uhr
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