Corona-Krise

Bundestag stellt „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest

Berlin - 25.03.2020, 17:29 Uhr

Bundesinanzmiister Olaf Scholz (SPD) plant angesichts der Corona-Epidemie eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. ( r / imago images / Jens Schicke)

Bundesinanzmiister Olaf Scholz (SPD) plant angesichts der Corona-Epidemie eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. ( r / imago images / Jens Schicke)


Schutzschirm für Unternehmen

Weiterhin verabschiedete der Bundestag einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm für größere Firmen. Der Staat will in großem Umfang Garantien geben und notfalls wichtige Unternehmen auch ganz oder zum Teil verstaatlichen. Für kleine Firmen und Selbstständige soll es direkte Zuschüsse im Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro geben. Dazu wird derzeit an einer Bund-Länder-Vereinbarung gearbeitet, das Geld soll über die Länder ausgezahlt werden.

Um dies zu finanzieren, wurde zudem ein Nachtragshaushalt beschlossen. Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogramme von insgesamt mehr als 122 Milliarden Euro. Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern herein. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt. Deswegen wurde eine Notfallregel gezogen - diese wurde mit der erforderlichen Kanzlermehrheit beschlossen.

Bundesrat soll am Freitag Beschlüsse fassen

Für Mieter beschloss der Bundestag Regelungen, dass ihnen nicht mehr gekündigt werden kann, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Außerdem sollen weitere soziale Härten abgefedert werden. Daneben gibt es eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser. Der Bund bekommt zudem mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz. Das Insolvenzrecht wird gelockert, sodass Firmen nicht so schnell pleitegehen.

Am kommenden Freitag kommt der Bundesrat in einer Sondersitzung zusammen, um die Gesetze ebenfalls zu beschließen. Dann müssen sie noch von Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, ehe sie in Kraft treten können.



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