Kabinett beschließt PDSG

ABDA: E-Rezept-Pflicht ist für manche Patienten problematisch

Berlin - 01.04.2020, 17:19 Uhr

Ab Januar 2022 soll das E-Rezept auf dem Smartphone der Normalfall sein. ( r / Foto: I Viewfinder /stock.adobe.com)

Ab Januar 2022 soll das E-Rezept auf dem Smartphone der Normalfall sein. ( r / Foto: I Viewfinder /stock.adobe.com)


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den nachgebesserten Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) beschlossen. Darin werden unter anderem Details zur elektronischen Patientenakte und zum E-Rezept regelt. Die ABDA meint: Die nun geplante E-Pflicht-Rezept ab 2022 ist für die Apotheken machbar. Allerdings hat sie aus Patientensicht Bedenken.

Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen – das ist das erklärte Ziel des Entwurfs eines „Patientendaten-Schutz-Gesetzes“ (PDSG). Am heutigen Mittwoch gab das Bundeskabinett grünes Licht für den Nachschlag zum Digitale-Versorgung-Gesetz.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht sich damit gerade jetzt in der Coronakrise auf dem richtigen Weg: „Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen. Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Patienten-Alltag ankommen.“

Wie bereits berichtet, hält der überarbeitete Kabinettsentwurf eine für Apotheker wesentliche Neuerung parat: Das E-Rezept soll ab Anfang 2022 Pflicht sein – Ausnahmen, die noch das Papierrezept erlauben, gibt es jedoch einige: Etwa für Betäubungsmittel und T-Rezepte. Zudem, wenn die Ausstellung in elektronischer Form nicht möglich ist oder die dafür erforderlichen technischen Dienste nicht zur Verfügung stehen.

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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Spahn will die E-Rezept-Pflicht ab 2022

Außerdem hat Spahn den Ruf der Apotheker nach einem Makelverbot gehört: § 11 Apothekengesetz, in dem das Absprache- und Zuweisungsverbot geregelt ist, wird in seinem Adressatenkreis auf „Dritte“ erweitert. Ihnen wird nun ausdrücklich untersagt, elektronische Verschreibungen „zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten“ und dafür Vorteile zu fordern, zu versprechen, anzunehmen oder zu gewähren. Überdies wird die schon im Referentenentwurf vorgesehene Erstreckung der Norm auf EU-Versandapotheken weiter präzisiert: Das Absprache- und Zuweisungsverbot gilt demnach auch für „Inhaber, Leiter oder Personal“ besagter EU-Versender, soweit sie Patienten in Deutschland mit Arzneimitteln versorgen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass ausländische Apotheken andere Rechtsformen haben können als in Deutschland zugelassen.

Grundsätzlich unverändert bleiben die Detailregelungen zur App, mit der Versicherte E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Diese soll die Gematik nun aber etwas schneller entwickeln, sodass sie bereits im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung steht. Wenn der Versicherte sein Rezept lieber in einer anderen App speichern möchte, soll er es über eine Schnittstelle dorthin weiterleiten können.

ePA: Ab 2022 mit Impfausweis, Zahn-Bonusheft und Mutterpass 

Zudem bereitet das PDSG den Weg, dass sich Facharzt-Überweisungen zukünftig digital übermitteln lassen. Überdies bekommen Patienten ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Die ePA müssen die Kassen bereits ab 2021 anbieten, ab 2022 soll darin auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert sein. Ärzte und Krankenhäuser, die die ePA erstmals befüllen, bekommen hierfür 10 Euro. Für die Unterstützung der Versicherten bei der weiteren Verwaltung ihrer ePA erhalten Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ebenfalls eine Vergütung. Deren Höhe wird von der Selbstverwaltung festgelegt.  

Die Nutzung der ePA soll für die Versicherten freiwillig sein. Sie selbst entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden; ebenso, wer auf die Akte zugreifen darf. Wer seine Daten in der ePA einsehen möchte, soll das auf dem eigenen Smartphone oder Tablet tun können. Auch Versicherte, die kein mobiles Endgerät besitzen bekommen die Möglichkeit, ihre ePA zum Beispiel in einer Filiale ihrer Krankenkasse einzusehen. Die Kassen werden verpflichtet, die technische Infrastruktur dafür ab 2022 zur Verfügung zu stellen.

ABDA begrüßt Regierungsentwurf – sieht aber Nachbesserungsbedarf

Die ABDA begrüßte in einem ersten Statement „das Bestreben der Bundesregierung, die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung zu nutzen“. Die Rahmenbedingungen für das E-Rezept müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren aber noch bearbeitet und verbessert werden.

Keine Bedenken hat die ABDA, dass die Apotheken zum Startzeitpunkt 1. Januar 2022 technisch bereit sind. Sie müssten ohnehin noch im laufenden Jahr 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden – selbst bei Corona-bedingten Verzögerungen stehe dafür noch das gesamte Jahr 2021 zur Verfügung. Die ABDA weist aber auch darauf hin, dass die Apotheken das E-Rezept nur einlösen. Das Ausstellen obliege dem Arzt, das Transportieren dem Patienten.

Hingegen hält die ABDA aus Patientensicht die Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2022 für problematisch. Gerade für ältere, aber auch viele andere Menschen ohne Smartphone oder Tablet müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, das E-Rezept ohne diese technischen Hilfsmittel nutzen zu können, wie zum Beispiel durch das Ausdrucken eines 2D-Matrix-Codes auf Papier und dessen Transport zur Apotheke.

Makelverbot muss noch abgesichert werden

Ausdrücklich begrüßt die ABDA, dass der Regierungsentwurf nunmehr ein Verbot des Handelns mit E-Rezepten vorsieht. Dieses Makelverbot müsse aber auch noch technisch abgesichert werden, um Verstöße gegen dieses Verbot oder dessen Umgehung zu unterbinden. Die ABDA schlägt vor, es mit einem Schnittstellenverbot bis zum Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe in der vom Patienten gewählten Apotheke abzusichern. Nach dem Einlösen des E-Rezepts könne der Patient die dann auch vorliegenden Daten über die tatsächlich erhaltenen Medikamente je nach Bedarf abspeichern.

Was die App für den E-Rezept-Zugriff betrifft, so findet diesen die ABDA im Ansatz richtig. Aber sie bleibt der Auffassung, dass man es der Gematik auch leichter machen könnte: Die Zeit für die Entwicklung könnte durch den Rückgriff auf die Web-App des Deutschen Apothekerverbands (DAV) verkürzt werden. Mit dieser Web-App habe man in einem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Modellprojekt in Berlin bereits nachgewiesen, dass solch eine Lösung existiert und zügig einsatzbereit ist, sobald die Gematik ihre technischen Spezifikationen zum Stichtag am 30. Juni 2020 veröffentlicht hat.

Union lobt, Grüne sehen Nachbesserungsbedarf

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag, halten das kommende Gesetz gerade jetzt für einen wichtigen Schritt: „Die aktuelle Coronakrise zeigt: Wir haben bei der Nutzung digitaler Technologien erheblichen Steigerungsbedarf“, sagte Nüßlein. Es komme jetzt darauf an, die digitalen Anwendungen für alle Beteiligten so auszugestalten, dass sie unkompliziert handhabbar sind und der Datenschutz gewährleistet ist. „Nur so können die notwendige Nutzung und Akzeptanz sichergestellt werden. Dabei ist auch die Selbstverwaltung gefordert.“ 

Auch Maag betonte: „Wir merken gerade sehr eindringlich auf vielen Ebenen, wie die Digitalisierung unser Leben beeinflusst, viele Abläufe vereinfacht und sie ohne direkten persönlichen Kontakt ermöglicht. Dieses Potenzial müssen wir noch viel stärker als bisher in unsere gesundheitliche Versorgung einbinden“.

Grüne: Kein großer Wurf

Seitens der Grünen kam sowohl Zuspruch als auch Kritik: Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik, erklärte, es sei „lange überfällig“ gewesen, dass Patientinnen und Patienten ausführlich über die ePA informiert werden und die Freiwilligkeit der Akte gesetzlich zugesichert wird. „Der Vorschlag von Spahn ist kein großer Wurf, aber er bügelt etliche Versäumnisse der Vergangenheit aus. Es finden sich viele dringend notwendige Klarstellungen, die wir schon lange gefordert haben, das PDSG räumt also gewissermaßen hinter den bisherigen Gesetzen auf.“ Dennoch bleibe viel zu tun. So fehle zum Beispiel eine Strategie für die Digitalisierung, die den Nutzen von digitalen Anwendungen in den Vordergrund stellt und Patienten systematisch einbindet. „Patientenbeteiligung ist eine notwendige Bedingung für eine gelungene Digitalisierung und kein lästiges Beiwerk.“

Der Regierungsentwurf für das PDSG kann nun im Bundestag beraten werden. Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

Zumutung

von norbert brand am 02.04.2020 um 7:56 Uhr

es ist eine Zumutung, zu verfolgen, wie die global agierende Digitalbranche die Politik für Ihre Zwecke benutzt und quasi jeder Person und Omi, ob sie will oder nicht, die Anschaffung eines Smartphones aufnötigt. In naher Zukunft wird jeder, der kein Smartphone besitzt, lebenslange Ausgangssperre erhalten, da er ja nicht im "Covid-19-Kontakterfassungsprogramm" mitmachen kann.

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E-Rezept-Pflicht schon ab 2022

von Michael Springer am 02.04.2020 um 6:12 Uhr

Spahn macht jetzt den Orban.

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Smartphone auf (e)Rezept ...

von Christian Timme am 02.04.2020 um 1:21 Uhr

... mit neuer Lesebrille, Corona-Bluetooth, SIM, 5 GB und Online-Einweisung durch den Hausarzt. Das ist das neue Senioren-Digital-Mobilisierungspaket von Jens Spahn und Mutti zu Ostern. Mit freundlicher Unterstützung von Ärzten, Apotheken, Optikern, T-Mobile und allen K-Kassen. Frohe Ostern...

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Ganz genau

von Karl Friedrich Müller am 01.04.2020 um 20:29 Uhr

Spahn blendet in seinem Fimmel für „Digitalisierung“, E-Rezept und DocMorris die Lebenswirklichkeit vieler oder sogar des größten Teils der Bevölkerung aus.
Das mag nicht jeder und vor allem kann nicht jeder.
Politik wie sie seit vielen Jahren läuft: am Volk, am Bürger vorbei, der überhaupt nicht zählt, nicht wahrgenommen wird. Allein das Kapital, die Eigeninteressen der Politiker zählen. Heuchelei und Anbiederung bei den Wahlen. Das war’s.
Diese Selbstdarsteller müssen endlich weg. Ich hoffe, dass er wegen seiner Unfähigkeit in der Corona Krise stürzt, ganz tief.
Es werden sich schließlich auch noch Türchen auftun, die uns vom E-Rezept abhalten werden, zumindest behindern.
Ich finde das Verhalten schäbig.

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AW: Ganz genau

von Karl Friedrich Müller am 01.04.2020 um 20:37 Uhr

Ach ja:
#unverzichtbar sind die „Helden“ der Coronakrise dann doch nicht, Im Gegenteil.
Man wird uns weiter reduzieren, genauso wie Krankenhäuser und Personal. Damit die Rendite bestimmter Leute passt.
Kollateralschäden werden in Kauf genommen. Im Volk. Die Absahner in Kapital und Politik bekommen ja eine bessere Behandlung

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