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1500 Euro für Apothekenmitarbeiter
Corona-Bonus statt Weihnachtsgeld?
Treuhand Hannover warnt vor Umwandlung des Weihnachtsgeldes
Nun könnte man auf die Idee kommen, einfach das diesjährige Weihnachtsgeld teilweise als Bonus umzumünzen. Das würde den Arbeitgeber bei den Sonderzahlungen entlasten und dem Arbeitnehmer mehr Netto vom Weihnachtsgeld lassen. Das geht jedoch nicht. Denn, so erklären ADA und ADEXA: „Zum vertraglich vereinbarten Gehalt gehört in Apotheken bei Geltung des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) auch die Sonderzahlung nach § 18 BRTV“, also auch das Weihnachtsgeld.
Corona-Prämie nur zusätzlich auszahlen
Und wie sieht es aus, wenn der Apothekenmitarbeiter keinen Vertrag nach BRTV hat und eine Klausel das Weihnachtsgeld nur vorsieht, wenn die betriebswirtschaftliche Lage der Apotheke dies erlaubt? Auch da ist Vorsicht geboten. Die Treuhand Hannover erklärt auf Nachfrage von DAZ.online:
„Das Weihnachtsgeld sollte nicht in die Corona-Prämie umgewandelt werden. Denn grundsätzlich gehört das Weihnachtsgeld zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, selbst wenn eine betriebswirtschaftliche Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist.“ Denn: Auch aufgrund betrieblicher Übung könne sich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf das Weihnachtsgeld ergeben: „Wenn zum Beispiel das Weihnachtsgeld drei Jahre in Folge ausgezahlt wurde, entsteht der Anspruch aufgrund betrieblicher Übung, auch wenn die Zahlung als freiwillig bezeichnet wird“, erklären die Steuerspezialisten. Zudem besteht die Gefahr, dass bestimmte Klauseln arbeitsrechtlich nicht anerkannt werden. „Daher sollte die Corona-Prämie tatsächlich nur zusätzlich ausgezahlt werden.“ Nur so werde ja auch der Sinn und Zweck hinsichtlich der Abgeltung von Mehrleistung erfüllt. Im Einzelfall sollten die Apotheker konkrete Fragen mit ihrem Steuerberater abklären.
5 Kommentare
non grata
von O. Schuster am 20.04.2020 um 15:22 Uhr
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non grata
von Olaf Schuster am 19.04.2020 um 10:01 Uhr
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AW: Bene docet, qui bene distinguit.
von Der Denker am 20.04.2020 um 9:01 Uhr
dann
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2020 um 9:23 Uhr
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AW: dann
von May am 09.04.2020 um 11:37 Uhr
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