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Corona-Woche 3: Ja, Vor-Ort-Apotheken sind von ganz besonderer Bedeutung, mehr denn je. Und daher sind mehr Befugnisse für Apotheken geplant, außerdem ein Honorar für Botendienste – was natürlich dem GKV-Spitzenverband nicht gefällt. Und, wichtig, das Apothekenpersonal gehört jetzt, offiziell vom Robert Koch-Institut bestätigt, zum „medizinischen Personal“, zum Personal von kritischen Infrastrukturen. Ist von Bedeutung, wenn Quarantäne droht. Und das Osterei der Woche: Eine Notverordnung mit Spahn als Ober-Apotheker und dem BMG als Apotheke. Geht das zu weit? C-Ostern 2020 – wir werden das nie vergessen!
6. April 2020
Einmalig 250 Euro für eine Schutzausrüstung zur Förderung des Botendienstes und 5 Euro pro Botendienst – das soll schon bald jede Apotheke erhalten, wenn der Referentenentwurf für eine „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ aus dem Haus Spahn Gesetzeskraft erlangt. Ja, mein liebes Tagebuch, da reibt sich so mancher die Augen und glaubt, es sei ein verspäteter Aprilscherz. Aber nein, Spahn meint es vollkommen ernst. Er sieht, was Apotheken leisten, wie wichtig Botendienste gerade in Zeiten von Kontaktbeschränkungen sind – das muss gefördert und vergütet werden. So schnell möglich gemacht wird dies alles dadurch, weil sich Deutschland „in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ befindet, was der Bundestag am 25. März offiziell festgestellt hat. Und in dieser Lage geht so einiges. Der Verordnungsentwurf stellt beispielsweise heraus, dass den Apotheken in der aktuellen Situation eine besondere Bedeutung zukommt. Er weist darauf hin, dass sich aus jedem Patientenkontakt in der Apotheke die Gefahr eines Infektionsrisikos für die in Apotheken beschäftigten Personen sowie für Patientinnen und Patienten ergibt. Um die Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten, soll deshalb das Infektionsrisiko verringert werden, indem Patienten ihre Apotheken- und Arztkontakte reduzieren. Und ja, das Wirtschaftlichkeitsgebot in der GKV soll vorübergehend zurückzutreten. So ist es, mein liebes Tagebuch. Übrigens, was noch möglich gemacht werden soll: Apotheken dürfen auch ohne Rücksprache mit dem Arzt Teilmengen abgeben und bei der erstmaligen Abgabe von Teilmengen die volle Vergütung berechnen (Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,35 Euro zuzüglich 21 Cent). Bei jeder weiteren Abgabe von Teilmengen aus einer Arzneimittelpackung gibt’s dann allerdings nur das Fixum von 8,35 Euro je Abgabe. Also, mein liebes Tagebuch, da wird dann doch einiges ermöglicht. Allerdings, dies alles wird, sofern es Gesetz wird, nur vorübergehend gelten für die Zeit der epidemischen Lage. Wenn es nach uns Apothekers geht, sollte der Zuschlag für den Botendienst aber erhalten bleiben, oder?
Und damit nicht genug. Spahn möchte den Apotheken sogar noch weiterreichende Befugnisse einräumen, vor allem wenn ein verordnetes Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar oder nicht lieferbar ist. Nach ärztlicher Rücksprache dürften dann auch Arzneimittel abgegeben werden, die nicht wirkstoffgleich sind, sondern nur pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar. Auch ein Aut-idem-Kreuz müsste nicht mehr beachtet werden. Und Packungsgrößen und Wirkstärken könnten sogar ohne Rücksprache mit dem Arzt geändert werden. Teilmengen einer Packung können ebenfalls abgegeben werden. Na, mein liebes Tagebuch, so geht Pharmazie, so läuft unsere Apothekerei. Wir können das! Und es zeigt: Wir sind mehr als nur Logistiker und Kassenerfüllungsgehilfen. Vielleicht hat dies auch Auswirkungen für die Zeit n.C.
Es geht noch mehr: Die „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ soll weitere Neuerungen bringen. In der Planung sind beispielsweise Erleichterungen bei der Entlassmedikation, eine veränderte Preisbildung für Zytostatikazubereitungen, ein weiter Spielraum für Behörden, von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes oder der Apothekenbetriebsordnung abzuweichen und Möglichkeiten für Verkaufs- und Verpflichtungsverbote. Bei der Entlassmedikation sollen Krankenhausärzte Packungen bis zum größten Packungskennzeichen verordnen dürfen, bei Zytostatika soll es möglich sein, die tatsächlichen Einkaufspreise unter Berücksichtigung von Rabatten und Teilmengen zu taxieren. Und Behörden könnten Abweichungen vom Apothekengesetz und von der Apothekenbetriebsordnung gestatten. Was auch immer das im Einzelnen heißen mag, werden wir noch sehen, falls die Lage es erfordert. Aber nicht vergessen: Über allem steht, dass in Deutschland die epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt, längstens bis zum 31. März 2021.
21 Kommentare
Daz Löschung Ehre
von Conny am 14.04.2020 um 9:30 Uhr
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AW: Daz Löschung Ehre
von H. Schmidt am 14.04.2020 um 11:35 Uhr
AW: Daz Löschung Ehre
von Comny am 14.04.2020 um 13:44 Uhr
Im Grunde sind wir alle Statisten mit gewissen Aufgaben in einem laufenden Wahlkampf ...
von Christian Timme am 13.04.2020 um 20:58 Uhr
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Nix wird sich ändern
von Barbara Buschow am 13.04.2020 um 17:36 Uhr
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AW: Nix wird sich ändern, wenn es keiner will.
von Reinhard Rodiger am 13.04.2020 um 19:52 Uhr
AW: Es wird sich alles ändern
von Bernd Jas am 13.04.2020 um 20:07 Uhr
.
von Anita Peter am 13.04.2020 um 14:33 Uhr
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Maskenball
von Bernd Jas am 13.04.2020 um 12:46 Uhr
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AW: Maskenball ... der Demaskierten.
von Christian Timme am 13.04.2020 um 18:46 Uhr
EHRE
von Dr.Diefenbach am 13.04.2020 um 10:58 Uhr
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AW: EHRE ... Unverzichtbarkeit im Intervall ... im Aufstieg oder Absturz?
von Christian Timme am 13.04.2020 um 18:30 Uhr
Ehre
von Reinhard Rodiger am 12.04.2020 um 20:12 Uhr
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AW: Ehre ... der lange Weg der Erkenntnis kann nicht nur in der Selbstverständlichkeit enden ...
von Christian Timme am 12.04.2020 um 20:40 Uhr
AW: Ehre
von Bernd Jas am 12.04.2020 um 23:01 Uhr
AW: Wenn nicht jetzt...
von Gunnar Müller, Detmold am 13.04.2020 um 10:04 Uhr
Katzentoilette ersetzt Corona-Test?
von Christian Timme am 12.04.2020 um 9:04 Uhr
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AW: Da war doch mal was...!?
von Bernd Jas am 12.04.2020 um 11:08 Uhr
AW: Katzentoilette ersetzt Corona-Test ...
von Christian Timme am 12.04.2020 um 12:11 Uhr
Pfeiffer GVK
von conny am 12.04.2020 um 8:53 Uhr
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