Varianten des bargeldlosen Bezahlens

Zahlmöglichkeiten für Offizin und Botendienst: Nutzen und Kosten

Süsel - 15.04.2020, 09:05 Uhr

Fast alle Kredit- und Girokarten erlauben kontaktloses Bezahlen. (c / Foto: Robert Kneschke/stock.adobe.com)

Fast alle Kredit- und Girokarten erlauben kontaktloses Bezahlen. (c / Foto: Robert Kneschke/stock.adobe.com)


In der Pandemie bekommt kontaktloses Bezahlen einen neuen Sinn. Außerdem wirft der mögliche Botendienst ohne Offizinbesuch neue Fragen nach passenden Bezahlmöglichkeiten auf. Für viele Apotheken wird damit bargeldloses Bezahlen immer wichtiger. Allerdings ist dies auch eine Kostenfrage.

Viele Gewohnheiten werden in der Pandemie hinterfragt. Es ist umstritten, ob an Bargeld so viele Viren haften, dass dies eine Infektion auslösen kann. Dennoch bitten viele Supermärkte um bargeldlose Zahlungen. Wenn sogar kontaktlos bezahlt wird, entfällt auch das Berühren der Tasten des Kartenlesegeräts. Derzeit wird dieser kleine Unterschied zu einem interessanten Argument.

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Kontaktlos bezahlen mit NFC-Technik

Beim kontaktlosen Bezahlen werden zwischen einer Geldkarte und dem Kartenlesegerät Daten über die Near Field Communication (NFC) ausgetauscht. Karte und Lesegerät dürfen höchstens vier Zentimeter voneinander entfernt sein. Karten mit dieser Technik sind an einem Symbol mit konzentrischen Kreisausschnitten zu erkennen. Das Bezahlen über NFC wurde zuerst bei Kreditkarten eingeführt. Mittlerweile gibt es dies ohne Aufpreis auch bei vielen Girokarten (früher: EC-Karten) und bei den aufladbaren Girogo-Guthabenkarten. Allerdings können je nach Karte höchstens 25 oder 50 Euro kontaktlos bezahlt werden. Dies ist sinnvoll, denn bei Verlust oder Diebstahl der Karte kann ein Unbefugter damit bezahlen. Als Schutz dagegen werden Apps oder SMS angeboten, die unmittelbar über jeden Zahlvorgang informieren. Eine verlorene Karte kann dann schnell gesperrt werden. Eine weitere Option für kontaktloses Bezahlen sind Smartphones und Smartwatches mit NFC-Chip. Für dieses Mobile Payment muss der Nutzer den Google-Pay-Dienst oder Apple Pay mit dem Girokonto, der Kreditkarte oder einem Paypal-Konto verknüpfen. Daneben gibt es verschiedene Android-Smartwatches mit jeweils eigenen Systemen.

Bargeldloses Bezahlen im Botendienst

Doch bargeldloses Bezahlen ist nicht nur in der Offizin interessant. Denn seit Herbst 2019 ist ein Botendienst ohne vorherigen Offizinbesuch und mit telefonischer Beratung als reguläre Versorgungsform der Apotheken zulässig. Um in der Pandemie Kontakte zu vermeiden, bekommt dies derzeit zusätzlichen Auftrieb. Doch damit stellt sich die Frage, wie dabei ohne Bargeld bezahlt werden kann. Für bekannte Kunden sind die SEPA-Lastschrift und das Zahlen auf Rechnung kostengünstige Optionen. Doch sie bieten keine Sicherheit, ob das Konto gedeckt ist beziehungsweise ob der Kunde wirklich bezahlt. Die Zahlung per Vorkasse ist zu langsam und daher für den Botendienst unsinnig. Damit bleiben Online-Zahlungen über eine Kreditkarte und diverse Zahlungsdienstanbieter. Bei diesen kann der Händler sicher sein, dass das Geld vor dem Warenversand bei dem Dienstleister eingegangen ist, der als Treuhänder fungiert. Umgekehrt bekommt der Kunde sein Geld erstattet, falls der Händler nicht liefert. Dieser Käuferschutz macht Zahlungsdienstanbieter bei Kunden sehr beliebt.

Zahlungsdienstanbieter mit Käuferschutz

Ein international bekannter Anbieter solche Zahlungsdienste ist Paypal, das auch viele Versandapotheken als Zahlungsmöglichkeit anbieten, oft jedoch ausdrücklich nicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Denn die Nutzungsrichtlinien von Paypal haben bis vor Kurzem die Bezahlung verschreibungspflichtiger Arzneimittel verboten. In der Paypal-Nutzungsrichtlinie vom 19. März 2020 ist der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als „genehmigungspflichtige Aktivität“ eingestuft. Apotheken müssten für eine solche Genehmigung ihre Kontaktdaten und eine Kurzübersicht über ihr Unternehmen an Paypal senden. Inwieweit Versandapotheken diese Möglichkeit nutzen, ist noch nicht absehbar.

Einige Versandapotheken ermöglichen die Bezahlung über den aus Schweden stammenden Zahlungsdienst Klarna. In Deutschland bietet Klarna insbesondere ein Bezahlverfahren an, das als „Sofortüberweisung“ vermarktet wird. Die deutschen Banken und Sparkassen bieten Paydirekt und Giropay als Zahlungsdienste. Paydirekt enthält einen umfassenden Käuferschutz, Giropay dagegen nur eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie für den Händler, sobald der Kunde bezahlt hat. Der Kunde erhält einen Nachweis, dass das Geld dem Händler überwiesen wurde. Dafür erübrigt sich bei Giropay eine Registrierung des Kunden. Allerdings stellen die vielen Angebote sowohl Händler als auch Kunden vor ein gemeinsames Problem: Nützlich sind nur Angebote, die von vielen Händlern und vielen Kunden verwendet werden. Dabei warten offenbar oft beide Seite gegenseitig aufeinander und so setzen sich neue Angebote kaum durch.

Händler zahlen die Kosten allein

Für Händler ist dies alles auch eine Kostenfrage. Zusätzliche Verfahren lösen meist zusätzliche Grundgebühren aus. Händler dürfen für bargeldloses Bezahlen keine Gebühren erheben, sondern müssen die Kosten selbst zahlen. Sie beziehen die Kosten daher in ihre Preiskalkulation ein. Doch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und anderen preisgebundenen Waren geht das nicht.

Feste und preisabhängige Kosten

Daher ist gerade für Apotheken der Blick auf die Kosten sehr wichtig. Diese entstehen zunächst für die Technik. Die Installation eines Kartenlesegerätes kostet einmalig etwa 30 Euro. Monatlich fallen pro Gerät etwa 5 bis 15 Euro für die Gerätemiete und zusätzlich eine Pauschale von etwa 5 bis 10 Euro für Updates und Service an. Da die Kartenzahlung oft genutzt wird, sind diese Beträge wirtschaftlich nicht entscheidend. Doch bei Gebühren, die vom Zahlungsbetrag abhängen, kann jeder kleine Unterschied erheblich wirken. Für die Geräte fällt üblicherweise eine Nutzungsgebühr von etwa 7 bis 10 Cent pro Zahlung an. Die wichtigste Größe ist die Gebühr der Bank, die vom Zahlungsbetrag abhängt. Gemäß einer EU-Verordnung dürfen Händlern höchstens 0,3 Prozent des Zahlungsbetrages für die Abwicklung einer bargeldlosen Zahlung in Rechnung gestellt werden, oft sind es etwa 0,25 Prozent. Allerdings verlangen Kreditkartenunternehmen zusätzlich ein Disagio in der Größenordnung von 1 bis 3 Prozent. Damit finanzieren die Händler den Kredit, der dem Kunden gewährt wird.

Probleme bei Hochpreisen und Kleinbeträgen

Für Apotheken können sich daraus sehr unterschiedliche Belastungen ergeben. Bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit einem Apothekeneinkaufspreis von 50 Euro netto beträgt der Verkaufspreis für einen selbstzahlenden Patienten 71,47 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Apothekenmarge beträgt dabei 9,85 Euro. Eine Gebühr von 0,3 Prozent auf den Bruttopreis ergibt dann 21 Cent, ein Disagio von 3 Prozent aber 2,15 Euro und damit mehr, als der Kassenabschlag bei einer Lieferung zulasten der GKV betragen würde. Aufgrund der Struktur der Arzneimittelpreisverordnung mit einem Festzuschlag von 8,35 Euro fällt eine prozentuale Gebühr bei niedrigpreisigen Rx-Arzneimitteln weniger ins Gewicht. Bei Rx-Arzneimitteln im unteren Preissegment ist bargeldloses Zahlen daher eher unproblematisch. Ganz anders ist dies bei Hochpreisern. Dann spielt der Festzuschlag fast keine Rolle mehr. Die Marge der Apotheke beträgt dann 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis. Da eine Zahlungsgebühr jedoch vom höheren Bruttoverkaufspreis berechnet wird, wäre ein Disagio von 3 Prozent höher als die Apothekenmarge. Die Apotheke würde ein Verlustgeschäft machen. Hochpreiser für Selbstzahler erfordern daher ganz spezielle Überlegungen – getrennt vom sonstigen Zahlungsverkehr.

Für den Alltag des Botendienstes sind dagegen ganz kleine Zahlungsbeträge wichtiger. Diese können durchaus problematisch sein, wenn Mindestgebühren erhoben werden. Dies kann bei Zahlungsdienstanbietern vorkommen. Bei Giropay zahlen Händler maximal ein Transaktionsentgelt von 0,89 Prozent, jedoch mindestens 33 Cent. Hinzu kommen Payment-Service-Provider-Gebühren von einmalig 99 Euro für die Einrichtung, 5,90 Euro pro Monat und 9 Cent pro Transaktion. Wenn nur eine einfache Rezeptgebühr von 5 Euro bezahlt wird, greifen die beiden Mindestentgelte von zusammen 42 Cent. Das sind 8,4 Prozent des zu zahlenden Betrages. Außerdem kommt die vorgangsbezogene Gebühr für das Kartenterminal hinzu. Besondere Vorsicht ist also bei sehr kleinen und sehr großen Zahlungsbeträgen geboten. Der große Bereich dazwischen ist weniger problematisch, aber auch dort lohnt es sich natürlich mit der Bank über die Gebühr zu verhandeln.

Bargeld als Datenschutz

Neben den Kosten darf auch nicht vergessen werden, dass bargeldloses Zahlen viele Daten produziert. Diese sagen etwas über den Patienten, seine Gewohnheiten und im Fall von Arzneimitteln auch über seine Krankheiten aus. Dieses Problem entfällt beim Zahlen mit Bargeld. Damit ist das Zahlen mit Bargeld auch eine Gelegenheit weniger Daten zu produzieren.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Verlustgeschäft Zuzahlung

von RB am 16.04.2020 um 9:22 Uhr

Man sollte bei der ganzen Kartenzahlungsdiskussion besonders betonen, dass es ja wohl eigentlich nicht sein kann, dass die Apotheken für die Krankenkassen kostenlos die Zuzahlung kassieren, diese 1:1 weiterleiten, und dann auch noch selbst eine Bankgebühr dafür entrichten sollen!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Botendienst

von MU am 15.04.2020 um 18:19 Uhr

Lösung im 21. Jahrhundert. SumUp
3G Kartenzahlgerät. Keine Vertragslaufzeit. Moderate Kosten, ok für Flexibilität und nur Botendienst. Payment Links können vorab an Kunden gesendet werden, super für kontaktloses Corona-Bezahlen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Botendienst

von Thomas Kerlag am 15.04.2020 um 20:44 Uhr

Auf die teuren technischen Spielereien kann man eher verzichten und das Geld für lieferfähige, qualitativ hochwertige Arzneimittel ausgeben.

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