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Varianten des bargeldlosen Bezahlens
Zahlmöglichkeiten für Offizin und Botendienst: Nutzen und Kosten
Probleme bei Hochpreisen und Kleinbeträgen
Für Apotheken können sich daraus sehr unterschiedliche Belastungen ergeben. Bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit einem Apothekeneinkaufspreis von 50 Euro netto beträgt der Verkaufspreis für einen selbstzahlenden Patienten 71,47 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Apothekenmarge beträgt dabei 9,85 Euro. Eine Gebühr von 0,3 Prozent auf den Bruttopreis ergibt dann 21 Cent, ein Disagio von 3 Prozent aber 2,15 Euro und damit mehr, als der Kassenabschlag bei einer Lieferung zulasten der GKV betragen würde. Aufgrund der Struktur der Arzneimittelpreisverordnung mit einem Festzuschlag von 8,35 Euro fällt eine prozentuale Gebühr bei niedrigpreisigen Rx-Arzneimitteln weniger ins Gewicht. Bei Rx-Arzneimitteln im unteren Preissegment ist bargeldloses Zahlen daher eher unproblematisch. Ganz anders ist dies bei Hochpreisern. Dann spielt der Festzuschlag fast keine Rolle mehr. Die Marge der Apotheke beträgt dann 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis. Da eine Zahlungsgebühr jedoch vom höheren Bruttoverkaufspreis berechnet wird, wäre ein Disagio von 3 Prozent höher als die Apothekenmarge. Die Apotheke würde ein Verlustgeschäft machen. Hochpreiser für Selbstzahler erfordern daher ganz spezielle Überlegungen – getrennt vom sonstigen Zahlungsverkehr.
Für den Alltag des Botendienstes sind dagegen ganz kleine Zahlungsbeträge wichtiger. Diese können durchaus problematisch sein, wenn Mindestgebühren erhoben werden. Dies kann bei Zahlungsdienstanbietern vorkommen. Bei Giropay zahlen Händler maximal ein Transaktionsentgelt von 0,89 Prozent, jedoch mindestens 33 Cent. Hinzu kommen Payment-Service-Provider-Gebühren von einmalig 99 Euro für die Einrichtung, 5,90 Euro pro Monat und 9 Cent pro Transaktion. Wenn nur eine einfache Rezeptgebühr von 5 Euro bezahlt wird, greifen die beiden Mindestentgelte von zusammen 42 Cent. Das sind 8,4 Prozent des zu zahlenden Betrages. Außerdem kommt die vorgangsbezogene Gebühr für das Kartenterminal hinzu. Besondere Vorsicht ist also bei sehr kleinen und sehr großen Zahlungsbeträgen geboten. Der große Bereich dazwischen ist weniger problematisch, aber auch dort lohnt es sich natürlich mit der Bank über die Gebühr zu verhandeln.
Bargeld als Datenschutz
Neben den Kosten darf auch nicht vergessen werden, dass bargeldloses Zahlen viele Daten produziert. Diese sagen etwas über den Patienten, seine Gewohnheiten und im Fall von Arzneimitteln auch über seine Krankheiten aus. Dieses Problem entfällt beim Zahlen mit Bargeld. Damit ist das Zahlen mit Bargeld auch eine Gelegenheit weniger Daten zu produzieren.
3 Kommentare
Verlustgeschäft Zuzahlung
von RB am 16.04.2020 um 9:22 Uhr
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Botendienst
von MU am 15.04.2020 um 18:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Botendienst
von Thomas Kerlag am 15.04.2020 um 20:44 Uhr
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