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Varianten des bargeldlosen Bezahlens
Zahlmöglichkeiten für Offizin und Botendienst: Nutzen und Kosten
Zahlungsdienstanbieter mit Käuferschutz
Ein international bekannter Anbieter solche Zahlungsdienste ist Paypal, das auch viele Versandapotheken als Zahlungsmöglichkeit anbieten, oft jedoch ausdrücklich nicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Denn die Nutzungsrichtlinien von Paypal haben bis vor Kurzem die Bezahlung verschreibungspflichtiger Arzneimittel verboten. In der Paypal-Nutzungsrichtlinie vom 19. März 2020 ist der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als „genehmigungspflichtige Aktivität“ eingestuft. Apotheken müssten für eine solche Genehmigung ihre Kontaktdaten und eine Kurzübersicht über ihr Unternehmen an Paypal senden. Inwieweit Versandapotheken diese Möglichkeit nutzen, ist noch nicht absehbar.
Einige Versandapotheken ermöglichen die Bezahlung über den aus Schweden stammenden Zahlungsdienst Klarna. In Deutschland bietet Klarna insbesondere ein Bezahlverfahren an, das als „Sofortüberweisung“ vermarktet wird. Die deutschen Banken und Sparkassen bieten Paydirekt und Giropay als Zahlungsdienste. Paydirekt enthält einen umfassenden Käuferschutz, Giropay dagegen nur eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie für den Händler, sobald der Kunde bezahlt hat. Der Kunde erhält einen Nachweis, dass das Geld dem Händler überwiesen wurde. Dafür erübrigt sich bei Giropay eine Registrierung des Kunden. Allerdings stellen die vielen Angebote sowohl Händler als auch Kunden vor ein gemeinsames Problem: Nützlich sind nur Angebote, die von vielen Händlern und vielen Kunden verwendet werden. Dabei warten offenbar oft beide Seite gegenseitig aufeinander und so setzen sich neue Angebote kaum durch.
Händler zahlen die Kosten allein
Für Händler ist dies alles auch eine Kostenfrage. Zusätzliche Verfahren lösen meist zusätzliche Grundgebühren aus. Händler dürfen für bargeldloses Bezahlen keine Gebühren erheben, sondern müssen die Kosten selbst zahlen. Sie beziehen die Kosten daher in ihre Preiskalkulation ein. Doch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und anderen preisgebundenen Waren geht das nicht.
Feste und preisabhängige Kosten
Daher ist gerade für Apotheken der Blick auf die Kosten sehr wichtig. Diese entstehen zunächst für die Technik. Die Installation eines Kartenlesegerätes kostet einmalig etwa 30 Euro. Monatlich fallen pro Gerät etwa 5 bis 15 Euro für die Gerätemiete und zusätzlich eine Pauschale von etwa 5 bis 10 Euro für Updates und Service an. Da die Kartenzahlung oft genutzt wird, sind diese Beträge wirtschaftlich nicht entscheidend. Doch bei Gebühren, die vom Zahlungsbetrag abhängen, kann jeder kleine Unterschied erheblich wirken. Für die Geräte fällt üblicherweise eine Nutzungsgebühr von etwa 7 bis 10 Cent pro Zahlung an. Die wichtigste Größe ist die Gebühr der Bank, die vom Zahlungsbetrag abhängt. Gemäß einer EU-Verordnung dürfen Händlern höchstens 0,3 Prozent des Zahlungsbetrages für die Abwicklung einer bargeldlosen Zahlung in Rechnung gestellt werden, oft sind es etwa 0,25 Prozent. Allerdings verlangen Kreditkartenunternehmen zusätzlich ein Disagio in der Größenordnung von 1 bis 3 Prozent. Damit finanzieren die Händler den Kredit, der dem Kunden gewährt wird.
3 Kommentare
Verlustgeschäft Zuzahlung
von RB am 16.04.2020 um 9:22 Uhr
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Botendienst
von MU am 15.04.2020 um 18:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Botendienst
von Thomas Kerlag am 15.04.2020 um 20:44 Uhr
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